Immobilien-Glossar
Indexmiete
Bei einer Indexmiete wird die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes gekoppelt. Steigt der Index, darf die Miete entsprechend angehoben werden. Das bietet Vermietern einen Inflationsschutz.
Die Indexmiete ist eine vertraglich vereinbarte Mietform, bei der sich die Höhe der Miete an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes orientiert. Sie wird im Mietvertrag ausdrücklich als Indexmiete festgelegt.
Steigt der Index, kann der Vermieter die Miete entsprechend der prozentualen Indexveränderung anpassen, ohne sie wie sonst mit dem Mietspiegel begründen zu müssen. Zwischen zwei Anpassungen muss in der Regel mindestens ein Jahr liegen, und während der Indexbindung sind die meisten anderen Mieterhöhungen ausgeschlossen.
Für Vermieter wirkt die Indexmiete als Inflationsschutz, weil die Mieteinnahmen mit dem allgemeinen Preisniveau mitwachsen. Für Mieter bietet sie eine transparente, an einem objektiven Wert orientierte Erhöhungssystematik.
Bedeutung im Immobilienvertrieb
Eine vereinbarte Indexmiete macht künftige Mietsteigerungen kalkulierbar und stärkt die Inflationssicherheit der Anlage. Das ist ein konkretes Argument im Gespräch mit langfristig orientierten Kapitalanlegern.
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