AfA (Absetzung für Abnutzung)
Die AfA bezeichnet die steuerliche Abschreibung von Gebäuden über deren Nutzungsdauer. Kapitalanleger können so einen Teil der Anschaffungskosten jährlich von der Steuer absetzen. Die lineare AfA für Wohngebäude beträgt in der Regel 2 % pro Jahr über 50 Jahre.
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