Immobilien-Glossar
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register beim Amtsgericht, das die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und Immobilien dokumentiert. Es enthält Angaben zum Eigentümer, Grundschulden, Wegerechte und andere Belastungen.
Das Grundbuch ist ein staatlich geführtes, öffentliches Register beim zuständigen Amtsgericht, das die rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken verbindlich dokumentiert. Es genießt öffentlichen Glauben, das heißt, auf seine Eintragungen darf man sich grundsätzlich verlassen.
Es gliedert sich in das Bestandsverzeichnis sowie drei Abteilungen: Abteilung I nennt die Eigentümer, Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen wie Wege- oder Wohnrechte, Abteilung III verzeichnet Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken. Erst die Eintragung im Grundbuch begründet das Eigentum.
Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse nachweist, etwa Kaufinteressenten oder finanzierende Banken. Für Käufer ist der Grundbuchauszug ein zentrales Prüfdokument, weil er Belastungen und Rechte Dritter offenlegt.
Bedeutung im Immobilienvertrieb
Ein aktueller Grundbuchauszug deckt Belastungen auf, die den Wert oder die Finanzierung eines Objekts beeinflussen. Wer ihn früh prüft, vermeidet böse Überraschungen kurz vor dem Notartermin.
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