Immobilien-Glossar
Grundschuld
Die Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird. Banken nutzen sie als Sicherheit für Immobiliendarlehen. Im Gegensatz zur Hypothek ist sie nicht an eine bestimmte Forderung gebunden.
Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das einer Bank die Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen zur Verfügung stellt und in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen wird. Sie berechtigt den Gläubiger im Sicherungsfall zur Verwertung des Grundstücks.
Anders als die Hypothek ist die Grundschuld nicht akzessorisch, das heißt nicht an eine konkrete Forderung gebunden. Dadurch bleibt sie auch nach teilweiser Tilgung in voller Höhe bestehen und kann für Anschluss- oder Folgefinanzierungen weiterverwendet werden, was sie zum heute üblichen Sicherungsmittel macht.
Geregelt werden Umfang und Bedingungen über eine Sicherungsabrede zwischen Bank und Darlehensnehmer. Nach vollständiger Rückzahlung kann die Grundschuld gelöscht oder als Reserve im Grundbuch belassen werden.
Bedeutung im Immobilienvertrieb
Die Grundschuld ist die Standardsicherheit, ohne die kaum ein Immobiliendarlehen vergeben wird. Ein Verständnis ihrer Funktion hilft, Käufern den Ablauf der Finanzierung und die Rolle des Notars verständlich zu erklären.
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