Immobilien-Glossar
Notarkosten
Notarkosten fallen für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch an. Sie betragen in der Regel 1,5-2 % des Kaufpreises und sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Notarkosten sind die gesetzlich festgelegten Gebühren für die Tätigkeit des Notars beim Immobilienkauf, der den Kaufvertrag beurkundet und die Eigentumsübertragung absichert. In Deutschland ist die notarielle Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags zwingend vorgeschrieben.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und bemisst sich am Kaufpreis. Zusammen mit den Grundbuchgebühren bewegen sie sich in der Regel im Bereich von etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises; sie sind damit gesetzlich normiert und nicht frei verhandelbar.
Der Notar handelt neutral zwischen den Parteien und stellt unter anderem sicher, dass die Eigentumsumschreibung erst nach Kaufpreiszahlung erfolgt und Belastungen korrekt eingetragen oder gelöscht werden. Die Notarkosten gehören zu den Kaufnebenkosten und sind aus Eigenkapital zu tragen.
Bedeutung im Immobilienvertrieb
Die Notarkosten sind ein fester Bestandteil der Kaufnebenkosten und damit des Eigenkapitalbedarfs. Sie korrekt anzusetzen rundet eine seriöse Nebenkostenkalkulation ab und vermeidet Lücken in der Finanzierung.
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