Immobilien-Glossar
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Grundstücken und Immobilien an. Sie variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises und gehört zu den Kaufnebenkosten, die nicht finanzierbar sind.
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis erhoben wird. Sie entsteht mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags.
Der Steuersatz wird von den Bundesländern festgelegt und reicht je nach Land von 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises. Erst nach Zahlung der Steuer stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erforderlich ist.
Als Teil der Kaufnebenkosten lässt sich die Grunderwerbsteuer in der Regel nicht mitfinanzieren und muss aus Eigenkapital aufgebracht werden. Auf reine Bewegliche oder gesondert vereinbartes Inventar fällt sie nicht an, was den Gestaltungsspielraum begrenzt eröffnet.
Bedeutung im Immobilienvertrieb
Die Grunderwerbsteuer ist der größte Posten der Kaufnebenkosten und damit ein wesentlicher Teil des benötigten Eigenkapitals. Wer sie früh korrekt beziffert, zeigt dem Käufer den realen Kapitalbedarf und beugt Finanzierungslücken vor.
Verwandte Begriffe
Mehr dazu auf MyInvest Pro
Fachwissen direkt im Vertrieb anwenden
MyInvest Pro bündelt CRM, Rechner und KI-Analyse in einer Plattform – damit du Renditen, Finanzierungen und Standorte direkt im Verkaufsgespräch belastbar darstellst.