Immobilien-Glossar
Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist eine notariell beurkundete Urkunde, die ein Gebäude in Sondereigentum (einzelne Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade) aufteilt. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer.
Die Teilungserklärung ist die notariell beurkundete Urkunde, die ein Gebäude rechtlich in einzelne Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheiten aufteilt und damit die Grundlage für Wohnungseigentum schafft. Erst durch sie können einzelne Wohnungen verkauft und im Grundbuch eigenständig geführt werden.
Sie legt fest, welche Gebäudeteile Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers sind und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören, und enthält in der Regel eine Gemeinschaftsordnung mit den Regeln des Zusammenlebens. Häufig sind Miteigentumsanteile, Nutzungsrechte und Kostenverteilungen darin geregelt.
Für Käufer ist die Teilungserklärung ein zentrales Prüfdokument, weil sie Rechte, Pflichten und mögliche Einschränkungen der Nutzung verbindlich definiert. Abweichende Sondernutzungsrechte oder Vermietungsbeschränkungen ergeben sich oft erst aus ihr.
Bedeutung im Immobilienvertrieb
Die Teilungserklärung legt offen, was zur Einheit gehört und welche Regeln und Beschränkungen gelten. Sie früh zu kennen, verhindert, dass etwa eine Vermietungsbeschränkung erst beim Notar auffällt.
Verwandte Begriffe
Mehr dazu auf MyInvest Pro
Fachwissen direkt im Vertrieb anwenden
MyInvest Pro bündelt CRM, Rechner und KI-Analyse in einer Plattform – damit du Renditen, Finanzierungen und Standorte direkt im Verkaufsgespräch belastbar darstellst.