Immobilien-Glossar
Hausgeld
Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung eines Wohnungseigentümers an die Hausverwaltung. Es deckt Betriebskosten, Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen. Nur ein Teil davon kann auf den Mieter umgelegt werden.
Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die ein Wohnungseigentümer an die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft leistet, um die laufenden Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu decken. Es wird im Wirtschaftsplan der Eigentümergemeinschaft festgelegt.
Es setzt sich aus umlagefähigen Betriebskosten wie Heizung, Wasser oder Hausmeister, aus nicht umlagefähigen Verwaltungskosten sowie aus dem Beitrag zur Instandhaltungsrücklage zusammen. Über die jährliche Abrechnung wird der tatsächliche Verbrauch mit den Vorauszahlungen verrechnet.
Für Kapitalanleger ist die Unterscheidung entscheidend: Nur die umlagefähigen Anteile lassen sich über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergeben, während Verwaltungskosten und Rücklagenanteil beim Eigentümer verbleiben und den Cashflow mindern.
Bedeutung im Immobilienvertrieb
Das nicht umlagefähige Hausgeld ist ein häufig unterschätzter Cashflow-Posten, der die echte Rendite drückt. Wer es transparent ausweist, rechnet ehrlich und verhindert spätere Beschwerden des Käufers.
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