Immobilien-Glossar
AfA (Absetzung für Abnutzung)
Die AfA bezeichnet die steuerliche Abschreibung von Gebäuden über deren Nutzungsdauer. Kapitalanleger können so einen Teil der Anschaffungskosten jährlich von der Steuer absetzen. Die lineare AfA für Wohngebäude beträgt in der Regel 2 % pro Jahr über 50 Jahre.
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist die steuerliche Berücksichtigung des Wertverlusts, den ein Gebäude durch Alterung und Nutzung erfährt. Sie erlaubt Eigentümern einer vermieteten Immobilie, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes über die gesetzlich angenommene Nutzungsdauer verteilt als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abzuziehen.
Abgeschrieben wird ausschließlich der Gebäudeanteil, nicht der Grund und Boden, da Boden sich nicht abnutzt. Für die meisten nach 1924 errichteten Wohngebäude gilt die lineare AfA von 2 % pro Jahr über 50 Jahre; für Fertigstellungen ab 2023 wurde der Satz für neue Wohngebäude auf 3 % angehoben. Maßgeblich ist stets die Aufteilung des Kaufpreises in Gebäude- und Bodenwert.
Die AfA mindert nicht den tatsächlichen Cashflow, sondern nur die steuerliche Bemessungsgrundlage. Dadurch kann ein Vermietungsobjekt trotz positiver Einnahmen ein steuerliches Minus ausweisen, das mit anderen Einkünften verrechenbar ist. Sie ist damit einer der zentralen Steuervorteile der Immobilie als Kapitalanlage.
Bedeutung im Immobilienvertrieb
Die AfA ist ein Kernargument im Verkaufsgespräch mit Kapitalanlegern, weil sie die Nachsteuer-Rendite spürbar erhöht. Wer den Gebäudeanteil und den Steuervorteil sauber beziffert, macht den realen Nettoaufwand der Anlage transparent.
Verwandte Begriffe
Mehr dazu auf MyInvest Pro
Fachwissen direkt im Vertrieb anwenden
MyInvest Pro bündelt CRM, Rechner und KI-Analyse in einer Plattform – damit du Renditen, Finanzierungen und Standorte direkt im Verkaufsgespräch belastbar darstellst.