Immobilien-Glossar
Denkmalschutz-AfA
Die Denkmalschutz-AfA erlaubt Kapitalanlegern, die Sanierungskosten denkmalgeschützter Immobilien über 12 Jahre mit bis zu 100 % steuerlich abzuschreiben. In den ersten 8 Jahren sind 9 % und in den folgenden 4 Jahren 7 % pro Jahr absetzbar.
Die Denkmalschutz-AfA ist eine erhöhte steuerliche Abschreibung für die begünstigten Sanierungs- und Modernisierungskosten an denkmalgeschützten Immobilien. Sie geht über die reguläre Gebäude-AfA hinaus und soll den Erhalt schützenswerter Bausubstanz steuerlich fördern.
Begünstigt sind ausschließlich die nach dem Kauf anfallenden, mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmten Sanierungskosten, nicht der Altbau-Substanzanteil oder der Boden. Bei vermieteten Objekten können diese Kosten über zwölf Jahre nahezu vollständig abgeschrieben werden, bei Selbstnutzern gelten abweichende, geringere Sätze.
Durch die Konzentration hoher Abschreibungsbeträge auf wenige Jahre kann die Denkmalschutz-AfA die Steuerlast in der Sanierungsphase deutlich senken. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße behördliche Bescheinigung der denkmalrechtlich anerkannten Aufwendungen.
Bedeutung im Immobilienvertrieb
Denkmalimmobilien werden gezielt an Anleger mit hoher Steuerlast vermittelt, für die der Sanierungsanteil den entscheidenden Vorteil bildet. Wer den begünstigten Kostenanteil sauber ausweist, kann den Steuereffekt belastbar darstellen.
Verwandte Begriffe
Mehr dazu auf MyInvest Pro
Fachwissen direkt im Vertrieb anwenden
MyInvest Pro bündelt CRM, Rechner und KI-Analyse in einer Plattform – damit du Renditen, Finanzierungen und Standorte direkt im Verkaufsgespräch belastbar darstellst.