Immobilien-Glossar
Energieausweis
Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er ist beim Verkauf und bei der Vermietung gesetzlich vorgeschrieben und gibt Auskunft über den Energiebedarf oder -verbrauch pro Quadratmeter und Jahr.
Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes in standardisierter Form ausweist. Er ordnet die Immobilie über eine Farbskala und Effizienzklassen ein und schafft so Vergleichbarkeit zwischen Objekten.
Unterschieden wird zwischen dem Bedarfsausweis, der auf einer technischen Berechnung der Gebäudehülle und Anlagentechnik beruht, und dem Verbrauchsausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch der Vornutzer zugrunde legt. Beide geben den Energiekennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr an.
Bei Verkauf und Neuvermietung muss der Energieausweis vorgelegt und seine Kennwerte bereits in Immobilienanzeigen genannt werden. Er ist damit ein Pflichtbestandteil der Vermarktung und ein zunehmend wichtiges Kriterium für Käufer und Mieter.
Bedeutung im Immobilienvertrieb
Der Energieausweis ist im Exposé Pflicht und beeinflusst zunehmend die Kaufentscheidung. Eine gute Effizienzklasse lässt sich als Argument nutzen, eine schwache sollte mit Sanierungs- und Förderoptionen eingeordnet werden.
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