Die Unterlagen Notartermin Checkliste entscheidet darüber, ob ein Verkaufstermin tatsächlich stattfindet oder auf einen Folgetermin verschoben wird. Fehlt ein Dokument, etwa ein aktueller Grundbuchauszug oder die Teilungserklärung, kann der Notar den Entwurf nicht abschließen und der Termin platzt. Für Bauträger, Vertriebe und Makler bedeutet jede Verschiebung gebundene Vertriebskapazität und verlängerte Reservierungszeiten.
Die Ursache liegt selten im Notariat. Sie liegt in der Vorbereitung: Wer erst am Termin selbst feststellt, dass ein Dokument fehlt oder eine veraltete Fassung vorgelegt wird, hat den Prüfpunkt zu spät gesetzt. Dieser Artikel liefert eine operative Prüfliste der Unterlagen, die vor dem Notartermin vollständig sein müssen, gegliedert nach Grundbuchlage, Objektunterlagen, Kaufvertragsunterlagen Bauträger sowie Identitäts- und Präventionspflichten.
Der zweite Teil beschreibt, wie ein CRM-Status je Dokument die Vollständigkeit systematisch absichert. Statt in E-Mail-Threads und Excel-Listen zu suchen, führt ein pflichtfeldgesteuerter Dokumentenstatus dazu, dass Lücken sichtbar werden, solange noch Zeit ist, sie zu schließen.
Alle rechtlichen Angaben werden mit Paragraphen benannt und als Einordnung verstanden, nicht als Rechtsberatung. Für den konkreten Einzelfall bleibt die Abstimmung mit dem beurkundenden Notar maßgeblich.
Warum scheitern Notartermine an fehlenden Unterlagen?
Notartermine scheitern an fehlenden Unterlagen, weil der Notar den Kaufvertrag nur beurkunden kann, wenn Entwurf, Grundbuchauszug und die vertragswesentlichen Objektunterlagen in der aktuellen Fassung vorliegen. Fehlt eines dieser Dokumente oder stimmt der Stand nicht mit dem Verhandlungsstand überein, kann die Beurkundung nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB nicht wie geplant erfolgen, und der Termin wird vertagt.
Die praktischen Auslöser lassen sich bündeln: Der Grundbuchauszug ist älter als zwei Wochen und enthält inzwischen eine neue Eintragung. Die Teilungserklärung liegt nur in einer überarbeiteten Fassung ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung vor. Ein Vertriebspartner hat die Kaufvertragsunterlagen Bauträger mit einer älteren Preiskalkulation versendet. Oder die Identitätsunterlagen für die Geldwäscheprävention sind unvollständig, weil ein Vollmachtgeber fehlt.
Jede dieser Verschiebungen kostet nicht nur den Termin selbst. Die Einheit bleibt in der Pipeline gebunden, die Reservierungsfrist läuft weiter, der Vertriebspartner muss den Interessenten erneut betreuen, und das Notariat vergibt den Zeitslot. Wer diese Fehlschläge systematisch vermeiden will, braucht keine intensivere Terminverfolgung, sondern eine frühere Vollständigkeitsprüfung mit klaren Verantwortlichkeiten.
Welche Unterlagen gehören auf die Unterlagen Notartermin Checkliste?
Die Unterlagen Notartermin Checkliste umfasst vier Blöcke: die Grundbuchlage, die Objektunterlagen, den Kaufvertragsentwurf samt Anlagen sowie die Identitäts- und Präventionsunterlagen. Ein Termin ist erst dann terminreif, wenn jeder Block vollständig und in aktueller Fassung im Projektdatenraum liegt. Die folgende Aufzählung eignet sich direkt als Arbeitsliste je Einheit.
Wichtig ist der Statusbegriff: Ein Dokument ist nicht vorhanden, sobald es einmal hochgeladen wurde, sondern sobald es in der für den Termin maßgeblichen Fassung geprüft und abgezeichnet wurde. Genau hier setzen versionierte Ablagen und ein dokumentierter Prüfstatus an, wie ihn ein Vertriebs-CRM je Einheit führen kann.
- 1Grundbuchlage: aktueller Grundbuchauszug des Eigentümergrundbuchs, Ablesedatum dokumentiert, Lasten und Vormerkungen identifiziert und dem Käufer erläutert.
- 2Objektunterlagen: Teilungserklärung in gültiger Fassung mit Abgeschlossenheitsbescheinigung, Lageplan, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung, Energieausweis.
- 3Kaufvertragsentwurf: vollständiger Entwurf mit allen Anlagen, Preisblatt, Zahlungsplan, Baufenster bei Bauträgergeschäften, Entwurfsversion mit Änderungshistorie.
- 4Identität und Prävention: Ausweiskopien aller beteiligten Vertragsparteien, bei Vertretern die Vollmachten, bei juristischen Personen die Vertretungsnachweise und Registerauszüge.
- 5Finanzierungsnachweis: Kreditzusage oder Eigenmittelnachweis, soweit der Zahlungstermin im Vertrag daran angeknüpft ist.
- 6Besichtigung und Rückfragen: dokumentierte letzte Käufernachfrage, damit am Termin keine offene Frage den Ablauf blockiert.
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Reservierung mit lückenloser Prüfspur
Von der Reservierung bis zum Notartermin hängt jeder Schritt am Objekt — mit Zeitstempel, Zuständigkeit und Status.


Bildschirmaufnahme aus der App, Beispieldaten.
Reservierungsprozess ansehenWas wird im Eigentümergrundbuch vor dem Notartermin geprüft?
Im Eigentümergrundbuch werden vor dem Notartermin drei Dinge geprüft: die Eigentumsverhältnisse im Bestandsverzeichnis, die Abteilungen auf eingetragene Lasten und Vormerkungen sowie das Datum des Auszugs selbst. Der Notar beurkundet auf der Grundlage der aktuellen Grundbuchlage; ein Auszug mit altem Ablesedatum ist daher kein vollwertiges Terminunterlagen-Dokument.
Konkret lohnt ein Blick auf vier Positionen: Steht im Bestandsverzeichnis der verkaufende Eigentümer als eingetragener Eigentümer? Finden sich in Abteilung II Dienstanbarkeiten oder begrenzten persönlichen Dienstbarkeiten, die mitverkauft werden? Besteht in Abteilung III eine Grundschuld, deren Löschung mit dem Kaufpreis abgerechnet wird? Und existiert eine Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB aus einem früheren, nicht vollzogenen Kauf?
Jede dieser Eintragungen ist kein Beurkundungshindernis, muss aber im Vertragsentwurf adressiert sein: Löschungsbewilligung, Übernahmeerklärung oder Abrechnungsmodalität. Wer das Eigentümergrundbuch erst am Termin öffnet, entdeckt diese Punkte zu spät für eine saubere Vertragsanpassung. Empfehlenswert ist, den Ablesedatum-Check als Pflichtfeld im CRM zu führen, das den Auszug nicht älter als einen vereinbarten Stichtag akzeptiert.
Worauf ist beim Prüfen der Teilungserklärung zu achten?
Beim Teilungserklärung prüfen vor dem Notartermin sind vier Punkte entscheidend: die Vollständigkeit der Fassung nach § 8 Abs. 2 WEG, das Vorliegen der Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Konsistenz zwischen Teilungserklärung, Grundrissen und Kaufvertrag sowie die Frage, ob es Gemeinschaftsordnungen gibt, die im Entwurf geändert werden müssen.
Eine unvollständige oder inkonsistente Teilungserklärung ist der häufigste Objektblock-Fehler bei Wohnungskäufen. Der Käufer erhält im Vertrag ein Miteigentumsanteil, dessen Rechte und Pflichten sich aus der Teilungserklärung ergeben. Wenn die Wohnflächenangabe im Preisblatt nicht mit der Wohnflächenberechnung übereinstimmt oder ein Stellplatz in der Teilungserklärung anders ausgewiesen ist als im Kaufvertrag, entsteht am Termin Erklärungsbedarf, der die Beurkundung verzögert.
Empfehlenswert ist ein Vier-Augen-Prüfschritt: Der Vertrieb gleicht Preisblatt und Grundrisse ab, eine zweite Person gleicht Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung ab, und der Projektleiter zeichnet beide Prüfergebnisse ab. Wer diesen Ablauf digital abbildet, macht aus einer individuellen Sorgfalt eine prüfbare Prozessstufe mit dokumentiertem Ergebnis.
Welche Kaufvertragsunterlagen Bauträger müssen vollständig sein?
Die Kaufvertragsunterlagen Bauträger gehen über den reinen Entwurf hinaus. Neben dem Vertragstext gehören das Preisblatt mit Ausstattungsvarianten, der Zahlungsplan, die Baubeschreibung, der Bau- und Leistungsstand, Beispiele der Ausstattung und bei Verbraucherkäufen die Widerrufsbelehrung nach Art. 246a § 1 EGBGB in der Musterform. Fehlt ein Baustein, ist der Entwurf für den Notar nicht abschlussfähig.
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Zahlungsplan, der bei Bauträgerverträgen an die Makler- und Bauträgerverordnung angeknüpft ist. Nach § 34c GewO bedarf der Bauträger einer Erlaubnis, und die MaBV schreibt vor, welche Nachweise vorzulegen und wie Zahlungen an den Baufortschritt gekoppelt werden. Der Entwurf muss diesen Plan abbilden; der Notar prüft in der Regel, ob der Terminunterlagen-Block die planrelevanten Nachweise enthält.
Bei Verbrauchern kommt eine weitere Stufe hinzu: Die Belehrung über den gesetzlichen Widerruf muss korrekt erfolgen, und bei Haustürsituationen kann ein sofortiger vollständiger Kaufpreiszahlungsvertrag zum Widerrufsrecht führen, wenn Zahlungen von mehr als 50 Euro geleistet werden, vgl. § 356 Abs. 4 Satz 1 BGB. Wer die Widerrufsbelehrung im Unterlagenblock führt, vermeidet nachträgliche Rückabwicklungsdiskussionen, die weit schwerer wiegen als eine Terminverschiebung.
- Preisblatt und Zahlungsplan konsistent zum Vertriebspreis je Einheit, Änderungen aus Preisständen nachvollziehbar dokumentiert.
- Baubeschreibung in der Fassung, die auch dem Exposé zugrunde lag, damit keine Werbe- und Vertragsabweichung entsteht.
- Widerrufsbelehrung in der Musterform nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB im Anlagenverzeichnis des Entwurfs.
- Nachweise nach der MaBV als eigener Prüfpunkt mit Status je Einheit und dokumentierter Vorlage beim Notar.
Vollständigkeit statt Terminrisiko
Führen Sie die Unterlagen-Prüfliste als CRM-Status je Einheit und erkennen Sie Lücken zehn Arbeitstage vor dem Termin, nicht am Termin selbst.
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Wer ist für welchen Block der Unterlagen verantwortlich?
Eine Checkliste funktioniert nur, wenn jeder Block einen klar benannten Verantwortlichen hat. Die folgende Tabelle ordnet die Blöcke der Unterlagen Notartermin Checkliste dem typischerweise zuständigen Beteiligten zu und nennt den Prüfpunkt, der abgezeichnet werden muss. Die Zuständigkeiten lassen sich unmittelbar in CRM-Rollen und Pflichtfelder übersetzen.
Bemerkenswert ist, dass die meisten Reibungsverluste an den Schnittstellen entstehen: Der Vertrieb erwartet vom Projektleiter eine geprüfte Teilungserklärung, der Projektleiter wartet auf den Notarentwurf, der Notar wartet auf einen aktuellen Grundbuchauszug. Eine Tabelle allein löst das nicht, aber sie macht sichtbar, an welcher Schnittstelle der Status nachzuziehen ist.
Zuständigkeiten und Prüfpunkte je Unterlagenblock
| Unterlagenblock | Typische Verantwortlichkeit | Abzeichnender Prüfpunkt |
|---|---|---|
| Eigentümergrundbuch und Auszug | Bauträger bzw. Eigentümer / Hausnotariat | Aktualität des Ablesedatums, Lasten identifiziert |
| Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung | Projektleitung | Vollständigkeit nach § 8 Abs. 2 WEG, Konsistenz mit Grundrissen |
| Kaufvertragsentwurf und Anlagen | Notariat / Vertriebsleitung | Version mit Änderungshistorie, Anlagen vollständig |
| Zahlungsplan und MaBV-Nachweise | Bauträger / kaufmännische Leitung | Plan der MaBV-Kopplung entspricht, Nachweise vorgelegt |
| Identitäts- und Präventionsunterlagen | Vertrieb / Compliance | Ausweise, Vollmachten, Registerauszüge vollständig |
| Finanzierungsnachweis | Vertrieb / Käufer | Kreditzusage oder Eigenmittelnachweis im Datenraum |
Wie sichert der CRM-Status die Vollständigkeit der Unterlagen ab?
Der CRM-Status sichert die Vollständigkeit ab, indem jedes Dokument je Einheit einen eindeutigen Prüfpunktstatus erhält: angefordert, eingegangen, geprüft, abgezeichnet oder fehlt. Ein Termin gilt im System erst dann als terminreif, wenn alle Pflichtdokumente den Status abgezeichnet haben. Damit verlagert sich die Kontrolle vom mündlichen Abfragen am Vortag auf eine maschinenprüfbare Bedingung.
Praktisch heißt das: Der Status je Block wird als Pflichtfeldkette geführt. Sobald eine Einheit in die Phase Terminvorbereitung wechselt, erzeugt das System die Prüfliste als Aufgabe. Der Vertriebspartner sieht im Einheitendetail, welcher Block fehlt, und der Projektleiter sieht im Projektcockpit, wie viele Einheiten in seiner Verantwortung noch Lücken haben. Reservierungen und Terminvorschläge lassen sich an die Terminreife koppeln.
Der Effekt ist weniger die Speicherung selbst als die Automatik der Sichtbarkeit: Lücken werden sichtbar, solange noch Zeit ist, sie zu schließen. Wer darüber hinaus Dokumente versioniert, erkennt sofort, ob im Datenraum die neueste Teilungserklärung oder noch eine Entwurfsfassung liegt, und kann Fehlerrisiken durch berechtigungsgesteuerte Ablagen zusätzlich reduzieren.
- 1Je Einheit eine Pflichtfeldkette aus den Blöcken der Checkliste anlegen und jedem Dokument einen Status zuordnen.
- 2Terminreife als Systembedingung definieren: Der Notarterminvorschlag ist nur freigegeben, wenn alle Blöcke abgezeichnet sind.
- 3Prüfaufgaben mit Fälligkeit erzeugen, idealerweise zehn Arbeitstage vor dem angestrebten Termin, und an den Verantwortlichen adressieren.
- 4Im Projektcockpit die Lückenquote je Verantwortlichem ausweisen und im wöchentlichen Vertriebsmeeting durchgehen.
Welche Identitäts- und Präventionsunterlagen sind vor dem Termin nötig?
Vor dem Notartermin sind die Unterlagen für die vertraglichen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz vollständig zu machen. Nach § 10 Abs. 1 GwG genügt die Feststellung der Identität mittels Vorlage eines amtlichen Ausweises, für Vertreter kommen Vollmachten und bei juristischen Personen Registerauszüge hinzu. Fehlt ein Ausweis oder eine Vollmacht, kann der Notar den Termin nicht sauber durchführen.
Der Vertrieb tut gut daran, diese Unterlagen nicht dem Termin selbst zu überlassen, sondern sie bereits in der Angebotsphase im Datenraum zu erfassen und im CRM als Prüfpunkt zu führen. Zusammen mit der Risikoklassifizierung nach § 3 GwG entsteht so ein dokumentierter Präventionsblock, der auch bei Rückfragen durch die Aufsicht nachvollziehbar ist.
Bei Bauträgergeschäften kommen die Nachweise der Makler- und Bauträgerverordnung hinzu. Die Erlaubnispflicht nach § 34c GewO und die Nachweis- und Buchführungspflichten der MaBV betreffen die kaufmännische Seite; der Vertrieb braucht nur zu wissen, dass diese Nachweise vorliegen und im Unterlagenblock als abgezeichnet markiert sind. Die rechtliche Einordnung ersetzt keine Beratung im Einzelfall, verschärft aber die Pflicht zur Vorbereitung.
Praxis-Tipp
Identitätsblock als Vorphase, nicht als Terminkriterium
Sammeln Sie Ausweiskopien und Vollmachten bereits bei der Reservierung. Wer sie erst in der Terminwoche anfordert, verlagert ein hohes Verschiebungsrisiko in die kritischste Phase des Abschlusses.
Experten-Tipp
Risikoeinstufung dokumentieren, nicht nur erheben
Halten Sie fest, warum ein Vorgang in die einfache oder erhöhte Risikoklasse eingestuft wurde. Die bloße Klassifizierung genügt den dokumentierten Sorgfaltspflichten nach § 3 GwG nur mit nachvollziehbarer Begründung.
Wann sollte die Vollständigkeitsprüfung vor dem Notartermin erfolgen?
Die Vollständigkeitsprüfung sollte in einem festen Rhythmus erfolgen: Empfehlenswert ist ein erster kompletter Prüflauf zehn Arbeitstage vor dem angestrebten Termin, ein Nachlauf fünf Arbeitstage vorher und ein finaler Stand am Vortag. Nur der erste Lauf schafft noch echten Puffer, um fehlende Dokumente nachzufordern, ohne den Termin zu gefährden.
Der Zehn-Tage-Rhythmus lässt sich mit einer klaren Annahme nachrechnen. Annahme: Ein fehlender Grundbuchauszug mit aktuellem Ablesedatum benötigt fünf Werktage bis zur Vorlage beim Notariat, ein fehlender Nachweis zur Finanzierung zwei Werktage. Bei einer Prüfung nur zwei Tage vor dem Termin reicht der Puffer für keines der beiden Dokumente, bei zehn Tagen für beide mit zweitägiger Reserve.
Diese Fristlogik gehört direkt ins CRM: Jeder Block erhält eine Fälligkeit relativ zum geplanten Termin, überfällige Prüfpunkte werden sichtbar eskaliert. So wird aus einem Erfahrungswert eine messbare Prozessregel, deren Einhaltung sich im Reporting auswerten lässt.
10 Arbeitstage
Empfehlenswerter Vorlauf für den ersten Prüflauf
Gestaltungsempfehlung, kein Branchendurchschnitt
0 fehlende Blöcke
↓Zielzustand der Terminreife im CRM
Prüfpunktstatus aller Blöcke auf abgezeichnet
3 Prüfläufe
Empfohlener Rhythmus: 10, 5 und 1 Tag vor Termin
Gestaltungsempfehlung für den Ablauf
Praxis-Tipp
Erst prüfen, dann Termin anfragen
Verankern Sie im Prozess, dass ein Notartermin nur angefragt wird, wenn der erste Prüflauf vollständig abgezeichnet ist. Dies verhindert Folgetermine, die allein durch eine verspätete Dokumentenprüfung entstehen.
Experten-Tipp
Puffer nicht an den Rand planen
Rechnen Sie für die Nachforderung jedes Dokuments realistische Vorlaufzeiten ein und planen Sie eine Reserve von mindestens zwei Werktagen ein. Ein Termin mit null Tagen Puffer ist in der Praxis ein Termin mit hohem Verschiebungsrisiko.
Welche Fehlerquellen verursachen die meisten Terminverschiebungen?
Die häufigsten Fehlerquellen liegen nicht in schwer beschaffbaren Dokumenten, sondern in vermeidbaren Ablaufproblemen: veraltete Fassungen im Datenraum, unklare Zuständigkeiten zwischen Vertrieb und Projektleitung, mündliche statt dokumentierte Prüfungen und ein Prüflauf, der erst in der Terminwoche stattfindet. All diese Ursachen lassen sich prozessual beseitigen, ohne zusätzliche Ressourcen zu binden.
Besonders tückisch ist der veraltete Stand: Ein Grundbuchauszug liegt vor, aber mit Ablesedatum vor einer letzten Eintragung. Eine Teilungserklärung liegt vor, aber die Nachtragsvereinbarung fehlt. Ein Vertriebspartner versendet Kaufvertragsunterlagen Bauträger aus einem alten Projektstand. Das CRM ersetzt hier die individuelle Erinnerung durch eine Systemregel, die veraltete Fassungen als Prüfpannen ausweist.
Zweitgrößte Ursache sind unvollständige Beteiligtenunterlagen: eine fehlende Vollmacht, ein nicht mitgeteilter weiterer Käufer, ein Ehegatte, der mitunterzeichnet, aber keine Ausweiskopie im Datenraum hat. Empfehlenswert ist, den Beteiligtenstamm der Einheit als eigene Prüfposition zu führen und jede Änderung automatisch eine Nachprüfung auszulösen.
- Veraltete Fassungen: Ablesedatum des Eigentümergrundbuchs und Version der Teilungserklärung als Pflichtfeld mit Stichtag führen.
- Unklare Zuständigkeit: Jeder Block der Checkliste erhält genau einen Verantwortlichen und einen Abzeichnenden, niemals beides gleichzeitig.
- Mündliche Prüfungen: Prüfentscheidungen werden im CRM dokumentiert, nicht in Chat- und E-Mail-Threads vereinbart.
- Später Prüflauf: Der erste komplette Lauf erfolgt zehn Arbeitstage vor dem Termin, nicht zwei Tage davor.
FAQ: Häufige Fragen
Muss der Grundbuchauszug vor dem Notartermin vorliegen?
Ja, ein aktueller Grundbuchauszug gehört zu den Kerndokumenten der Terminvorbereitung. Der Notar beurkundet auf der Grundlage der Grundbuchlage und braucht eine Fassung mit aktuellem Ablesedatum. Ein veralteter Auszug ist kein vollwertiger Ersatz und kann die Beurkundung verzögern.
Wer ist für die Vollständigkeit der Unterlagen verantwortlich?
Verantwortlich ist jeweils der Verkäufer beziehungsweise Bauträger für die Objekt- und Grundbuchunterlagen, der Käufer für Finanzierungs- und Identitätsnachweise. Im Vertriebsprozess empfiehlt sich, jedem Block der Checkliste genau einen benannten Verantwortlichen und einen Abzeichnenden im CRM zuzuordnen.
Wie lange vor dem Notartermin sollte die Prüfliste abgearbeitet sein?
Empfehlenswert ist ein erster vollständiger Prüflauf zehn Arbeitstage vor dem Termin und ein Nachlauf fünf Arbeitstage vorher. Annahme: Braucht ein Nachweis fünf Werktage bis zur Vorlage, bleibt bei zehn Tagen Vorlauf eine Reserve von fünf Tagen. Zwei Tage vor Termin wäre derselbe Nachweis bereits kritisch.
Gehört die Teilungserklärung bei jedem Notartermin zur Checkliste?
Bei verkaufbaren Wohnungs- und Teileigentumsrechten ja, da die Rechte und Pflichten des Käufers aus der Teilungserklärung nach § 8 Abs. 2 WEG folgen. Bei grundstücksbezogenen Geschäften ohne Teileigentum tritt an ihre Stelle die Baugenehmigung beziehungsweise die Baulastendokumentation. Die Prüfpunktkette im CRM sollte dies je Einheitstyp abbilden.
Welche Rolle spielt das Geldwäschegesetz bei der Terminvorbereitung?
Der Notar unterliegt dem Geldwäschegesetz und muss die Identität der Beteiligten feststellen, vgl. § 10 Abs. 1 GwG. Fehlen Ausweisdokumente oder Vollmachten, kann der Termin nicht ordnungsgemäß stattfinden. Der Vertrieb sollte diese Unterlagen bereits bei der Reservierung erfassen und im CRM als Prüfpunkt führen.
Wie kann ein CRM Terminverschiebungen durch Unterlagenlücken vermeiden?
Indem jedes Dokument je Einheit einen Status erhält und ein Terminvorschlag nur freigegeben wird, wenn alle Pflichtblöcke abgezeichnet sind. Lücken werden so schon bei der ersten Prüfung sichtbar statt erst am Termin. Zusätzlich lassen sich Fälligkeiten relativ zum geplanten Termin und Eskalationen bei Überziehung definieren.
Was gilt es bei den Kaufvertragsunterlagen Bauträger besonders zu beachten?
Neben Vertragstext und Anlagen gehören Preisblatt, Zahlungsplan und Baubeschreibung zur vollständigen Unterlage. Bei Verbraucherkäufen ist die Widerrufsbelehrung nach Art. 246a § 1 EGBGB im Anlagenverzeichnis zu führen. Der Zahlungsplan muss mit den Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung konsistent sein.
Ersetzt diese Checkliste eine Rechtsberatung?
Nein, die Checkliste ist eine operative Arbeitsliste für den Vertriebsprozess. Rechtliche Bewertungen, etwa zur Ausgestaltung des Kaufvertrags oder der Widerrufsbelehrung, bleiben Sache des beurkundenden Notars und im Einzelfall einer anwaltlichen Beratung. Die genannten Normen dienen der Einordnung, nicht der Beratung.
Fazit
Die Unterlagen Notartermin Checkliste ist kein Formalismus, sondern ein Kapazitätswerkzeug: Wer die Blöcke Grundbuchlage, Objektunterlagen, Kaufvertragsunterlagen Bauträger und Präventionsunterlagen früh und systematisch prüft, verhindert Terminverschiebungen, bevor sie entstehen. Der entscheidende Hebel ist der Zeitpunkt der Prüfung, nicht die Sorgfalt am Termin selbst.
Der CRM-Status macht aus dieser Prüfliste einen prüfbaren Prozess. Pflichtfeldketten je Einheit, Terminreife als Systembedingung und ein festes Prüfraster zehn, fünf und einen Arbeitstag vor dem Termin ersetzen mündliche Abfragen durch dokumentierte Zustände. Damit sinkt der Aufwand pro Termin, und der Zeitraum bis zur Beurkundung wird messbar kürzer.
MyInvest Pro bildet diese Logik in CRM, Dokumentenverwaltung und Reporting ab: Status je Einheit, versionierte Ablagen und Prüfaufgaben mit Fälligkeit. Wer die Vollständigkeitsprüfung systematisch führen will, findet in der Live-Demo einen konkreten Einstieg.
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- Projektunterlagen Versionierung Immobilienvertrieb richtig steuern: Der Leser erfährt dort, wie Fassungsstände so geführt werden, dass nie eine veraltete Teilungserklärung im Datenraum liegt.
Externe Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Primärquelle für die Beurkundungspflicht nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB und die Widerrufsregelungen.
- Geldwäschegesetz (GwG): Primärquelle für die Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten vor dem Notartermin.
- Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): Primärquelle für Nachweis- und Zahlungspflichten bei Bauträgergeschäften.

