Die Frage, ob ein Bauträger seinen Vertrieb selbst aufbaut oder auslagert, wird selten als Rechnung entschieden. Meistens entscheidet sie sich daran, wie das letzte Projekt gelaufen ist. Das ist teuer, weil die drei Modelle – eigener Vertrieb, Makler, Vertriebsnetzwerk – nicht unterschiedlich gut sind, sondern unterschiedlich riskant. Dieser Artikel rechnet die Kostenstrukturen gegeneinander, benennt den Punkt, ab dem sich eine eigene Mannschaft trägt, und geht die vertraglichen Grundlagen durch, an denen Zusammenarbeit im Neubauvertrieb regelmäßig scheitert.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die genannten Rechenbeispiele arbeiten mit offengelegten Annahmen und sind keine Marktdaten. Für die Gestaltung konkreter Vertriebsverträge sind ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und die steuerliche Beratung die richtigen Ansprechpartner.
Welche drei Modelle stehen überhaupt zur Wahl?
Zur Wahl stehen ein eigener angestellter Vertrieb, die Beauftragung externer Makler oder Handelsvertreter, und die Vermarktung über ein Vertriebsnetzwerk mit gemeinsamer Plattform. Die drei unterscheiden sich weniger im Preis pro verkaufter Einheit als in der Frage, wer das Risiko trägt, wenn gerade kein Projekt in Vermarktung ist.
- Eigener Vertrieb: Angestellte Vertriebsmitarbeiter, meist mit Fixum und variablem Anteil. Volle Weisungsbefugnis, volle Datenhoheit, volle Fixkosten – auch in den Monaten zwischen zwei Projekten.
- Makler oder Handelsvertreter: Externe Selbstständige, vergütet über eine erfolgsabhängige Provision. Kosten fallen nur bei Verkauf an, dafür konkurriert dein Projekt mit jedem anderen Objekt im Portfolio des Vermittlers.
- Vertriebsnetzwerk: Viele externe Partner arbeiten auf einer gemeinsamen Plattform mit einheitlichem Objektkatalog, Reservierungslogik und Provisionsabrechnung. Die Vergütung bleibt erfolgsabhängig, die Steuerung liegt aber beim Bauträger, weil alle Beteiligten im selben System arbeiten.
Der Markt macht die Frage gerade dringlicher. Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 206.600 Wohnungen fertiggestellt, 18,0 Prozent weniger als im Vorjahr und der niedrigste Wert seit 2012 (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 174 vom 22. Mai 2026). Gleichzeitig stieg die Zahl der Baugenehmigungen 2025 auf 238.100 Wohnungen, 10,6 Prozent mehr als 2024. Der Bauüberhang lag Ende 2025 bei 760.700 genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen, von denen 307.200 bereits im Bau waren. Es kommt also wieder Ware, und sie kommt zeitversetzt in Wellen – das ist genau das Lastprofil, bei dem eine feste Vertriebsmannschaft entweder überlastet oder unterbeschäftigt ist.
Was kostet ein eigener Vertrieb wirklich?
Mehr als das Gehalt. Der belastbare Anker ist die amtliche Verdienststatistik: Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer lag 2025 bei 64.441 Euro, der Median-Bruttojahresverdienst bei 54.066 Euro (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 113 vom 1. April 2026). Dazu kommen Lohnnebenkosten von 29 Euro je 100 Euro Bruttoverdienst (Statistisches Bundesamt, Arbeits- und Lohnnebenkosten, Wert für 2025).
Aus diesen beiden Größen ergibt sich pro Kopf ein Arbeitgeberaufwand von rund 83.100 Euro im Jahr. Eine kleine, arbeitsfähige Vertriebseinheit aus zwei Verkäufern und einer Vertriebsassistenz kostet damit rund 249.000 Euro jährlich – ausschließlich Personal. Nicht enthalten sind Arbeitsplatz und Büro, Fahrzeuge, Muster- und Showroomkosten, Marketingbudget, Softwarelizenzen, Weiterbildung und die variablen Verkaufsprovisionen, die zusätzlich zum Fixum anfallen. Wer ehrlich rechnet, landet spürbar höher; jede Zahl darüber wäre hier allerdings eine Behauptung statt einer Quelle, deshalb bleibt die Rechnung bewusst konservativ.
Daraus folgt der eigentlich interessante Wert, der Break-even. Setzt du die 249.000 Euro Grundlast gegen eine externe Vergütung von 4 Prozent auf den Kaufpreis, brauchst du rund 6,2 Millionen Euro beurkundetes Volumen pro Jahr, damit die eigene Mannschaft nicht teurer ist als der Zukauf. Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von 350.000 Euro je Einheit sind das knapp 18 Verkäufe im Jahr – jedes Jahr, nicht in einem guten. Ein Bauträger mit einem Projekt alle zwei Jahre erreicht diesen Wert strukturell nicht.
Was kostet der Vertrieb über Makler?
Nichts, solange nichts verkauft wird – und pro verkaufter Einheit mehr als eine ausgelastete eigene Mannschaft. Das ist der ganze Handel: Du tauschst einen niedrigeren Stückpreis gegen die Sicherheit, im Leerlauf nichts zu zahlen.
Zur Höhe gibt es keine amtliche Statistik. Innenprovisionen im Neubauvertrieb werden nicht erhoben, und jede genannte Spanne ist Erfahrungswert, nicht Datenlage. Verbreitet sind Sätze im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich auf den Kaufpreis, die der Bauträger als Auftraggeber trägt und in die Kalkulation einpreist. Die Rechenbeispiele weiter unten arbeiten deshalb mit einer offengelegten Bandbreite von 3 bis 6 Prozent, nicht mit einem behaupteten Marktdurchschnitt.
Rechtlich ist ein Punkt wichtig, seit das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten gilt. Nach § 656b BGB greifen die §§ 656c und 656d BGB nur, wenn der Käufer Verbraucher ist – was beim privaten Kapitalanleger regelmäßig der Fall ist. § 656d Absatz 1 BGB bestimmt dann: Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag geschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die beauftragende Partei zur Zahlung mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird zudem erst fällig, wenn der Auftraggeber seine eigene Zahlung nachgewiesen hat. Ob und wie diese Vorschriften auf einen konkreten Bauträgervertrag anzuwenden sind, gehört in die notarielle und anwaltliche Prüfung – die praktische Konsequenz ist aber unabhängig davon dieselbe: Im Neubauvertrieb an Kapitalanleger läuft die Vergütung fast durchgängig über den Bauträger als Auftraggeber und wird in den Kaufpreis kalkuliert.
Was ist am Vertriebsnetzwerk anders als an einzelnen Maklern?
Die Vergütungslogik ist dieselbe, die Steuerungslogik ist eine andere. Beauftragst du fünf Maklerbüros einzeln, hast du fünf Datenstände, fünf Reservierungslisten und fünf Auslegungen davon, welche Einheit gerade frei ist. Arbeiten dieselben fünf Partner in einem gemeinsamen System, hast du einen Objektstand, eine Reservierungswarteschlange und eine Abrechnung.
Der praktische Unterschied zeigt sich an vier Stellen: Doppelreservierungen auf dieselbe Einheit werden systemseitig verhindert statt per Telefon geklärt. Preis- und Verfügbarkeitsänderungen erreichen alle Partner gleichzeitig, statt als E-Mail-Anhang zu veralten. Der Bauträger sieht die Pipeline vor der Beurkundung, nicht erst danach. Und die Provisionsabrechnung folgt automatisch dem Zahlungseingang, statt jeden Monat aus Tabellen zusammengesucht zu werden. Wie ein solches Partnernetz organisiert ist, zeigt die Seite zum Vertriebsnetzwerk in MyInvest Pro.
Der ehrliche Nachteil: Ein Netzwerk ist kein Selbstläufer. Partner, die zwischen mehreren Bauträgern wählen können, verkaufen das Objekt, bei dem Unterlagen, Verfügbarkeiten und Abrechnung funktionieren. Die Qualität der Zuarbeit entscheidet über den Abverkauf – und sie ist nach § 86a Absatz 1 HGB ohnehin Pflicht, nicht Kür.
Wie sieht der Kostenvergleich konkret aus?
Zuerst strukturell, dann in Zahlen. Die folgende Tabelle vergleicht nicht Preise, sondern Eigenschaften – und genau diese Eigenschaften entscheiden, welches Modell zu deinem Projektrhythmus passt.
| Kriterium | Eigener Vertrieb | Makler | Vertriebsnetzwerk |
|---|---|---|---|
| Kostenart | überwiegend fix | rein variabel | variabel plus Systemkosten |
| Kosten ohne Verkauf | laufen weiter | keine | nur Systemkosten |
| Anlaufzeit bis Vertriebsstart | Recruiting plus Einarbeitung | kurz, pro Büro einzeln | kurz, Partner sind angebunden |
| Skalierung bei Projektspitze | begrenzt durch Kopfzahl | gut, aber koordinationsintensiv | gut, Koordination im System |
| Weisungsrecht | ja (Arbeitsverhältnis) | nein (§ 84 Abs. 1 HGB) | nein, aber Prozessvorgabe |
| Datenhoheit über Interessenten | beim Bauträger | beim Makler, wenn nicht geregelt | beim Bauträger, im System |
| Kosten am Vertragsende | Kündigungsfristen, Abfindungsrisiko | Ausgleich nach § 89b HGB möglich | Ausgleich nach § 89b HGB möglich |
Und nun die Zahlen. Das Szenario: 40 Einheiten zu je 350.000 Euro, also 14 Millionen Euro Volumen, Vermarktungszeitraum 24 Monate. Die Fixkostenlinie ist die oben hergeleitete Grundlast von 249.000 Euro pro Jahr, die Provisionsspanne ist eine offengelegte Annahme.
| Modell | Rechenweg | Kosten über 24 Monate | Anteil am Volumen |
|---|---|---|---|
| Eigener Vertrieb (nur Personalgrundlast) | 2 × 249.000 Euro | 498.000 Euro | 3,6% |
| Externe Vergütung, unteres Ende | 3% von 14 Mio. Euro | 420.000 Euro | 3,0% |
| Externe Vergütung, Mitte | 4,5% von 14 Mio. Euro | 630.000 Euro | 4,5% |
| Externe Vergütung, oberes Ende | 6% von 14 Mio. Euro | 840.000 Euro | 6,0% |
Auf dem Papier gewinnt der eigene Vertrieb schon bei mittleren Provisionssätzen. Drei Einschränkungen entwerten diesen Vorsprung allerdings, und alle drei sind der Grund, warum die Rechnung in der Praxis oft anders ausgeht. Erstens ist die 498.000-Euro-Linie eine reine Personalgrundlast ohne Marketing, Büro, Fahrzeuge, Software und ohne die variable Verkaufsprovision, die zusätzlich zum Fixum fließt. Zweitens unterstellt sie Vollauslastung über volle 24 Monate; verzögert sich der Baustart um sechs Monate, zahlst du die Mannschaft trotzdem. Drittens entsteht sie nicht auf Knopfdruck – zwischen Stellenausschreibung und einem Verkäufer, der ein Neubauprojekt sicher präsentiert, liegen Monate.
Was kostet ein Monat Vermarktungsverzug?
Genug, um die Modellfrage allein damit zu beantworten. Die Kosten der Kreditaufnahme nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften lagen in Deutschland im Neugeschäft im Juni 2026 bei 4,00 Prozent, nach 3,72 Prozent im Mai (MFI-Zinsstatistik der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank, Berichtsmonat Juni 2026, Stand 31. Juli 2026). Für private Wohnungsbaukredite lagen die Kosten der Kreditaufnahme im selben Monat bei 3,95 Prozent.
Daraus wird eine einfache Faustzahl: Jede Million Euro, die drei Monate länger im Projekt gebunden bleibt, kostet bei 4,00 Prozent rund 10.000 Euro allein an Zinsen. Bleiben in unserem Szenario zehn der 40 Einheiten ein halbes Jahr länger unverkauft, sind das 3,5 Millionen Euro gebundenes Volumen und rund 70.000 Euro zusätzliche Finanzierungskosten – ohne Vorhaltekosten, ohne verlängertes Marketing, ohne die Bindung von Projektleitung und Verwaltung.
Diese Rechnung verschiebt den Vergleich systematisch zugunsten des Modells mit der größeren Vertriebsbreite. Ein Prozentpunkt mehr Provision auf 14 Millionen Euro sind 140.000 Euro. Wenn dieser Prozentpunkt den Abverkauf um ein halbes Jahr beschleunigt, ist er über die Finanzierungskosten schon zur Hälfte wieder eingespielt – und der Rest kommt über die früher freiwerdende Kreditlinie für das Folgeprojekt zurück. Dass die Branche unter Druck steht, ist dabei kein Nebengeräusch: 2025 wurden 24.064 Unternehmensinsolvenzen beantragt, 10,3 Prozent mehr als im Vorjahr, und das Baugewerbe lag mit 104 Fällen je 10.000 Unternehmen deutlich über dem Durchschnitt aller Wirtschaftsbereiche von 69 Fällen (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 085 vom 13. März 2026).
Was gibst du beim Auslagern an Steuerung ab?
Das Weisungsrecht – und sonst nur das, was du vertraglich und technisch nicht geregelt hast. Der Handelsvertreter ist nach § 84 Absatz 1 HGB selbstständig, kann also seine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und seine Arbeitszeit selbst bestimmen. Alles andere – Preishoheit, Reservierungsregeln, Reihenfolge der Einheiten, Zugriff auf Interessentendaten – ist eine Frage der Vereinbarung und des Systems, nicht der Beschäftigungsform.
Vier Punkte sind es, an denen Steuerung real verloren geht:
- Leadhoheit: Wenn Interessenten im CRM des Vermittlers landen und nur die abschlussreifen Kontakte weitergereicht werden, kennst du deinen eigenen Markt nicht. Wer die Daten hält, muss im Vertrag stehen – und die Antwort sollte technisch abgesichert sein, nicht nur schriftlich.
- Preis- und Rabattdisziplin: Externe Partner verkaufen schneller, wenn sie nachlassen dürfen. Ohne verbindliche Preisliste im System und ohne Freigabeprozess für Abweichungen verhandelt jeder Partner seinen eigenen Preis.
- Reservierungswahrheit: Doppelt reservierte Einheiten kosten Vertrauen bei Partnern und bei Käufern. Eine verbindliche, für alle sichtbare Reservierungslogik ist die günstigste Steuerungsmaßnahme überhaupt.
- Gebiets- und Objektexklusivität: Wer einem Vermittler einen Bezirk oder Kundenkreis fest zuweist, löst § 87 Absatz 2 HGB aus: Dann steht ihm die Provision auch für Geschäfte zu, die während des Vertragsverhältnisses ohne seine Mitwirkung mit Personen seines Bezirks oder Kundenkreises abgeschlossen werden. Exklusivität ist damit kein rhetorisches Zugeständnis, sondern eine Zahlungsverpflichtung.
Welche vertraglichen Grundlagen braucht die Zusammenarbeit?
Einen Vertriebs- oder Handelsvertretervertrag, der sieben Punkte ausdrücklich regelt – und ein Bewusstsein dafür, welche Regeln des HGB gelten, ob sie im Vertrag stehen oder nicht. Genau diese zwingenden Vorschriften sind der Grund, warum ein aus dem Internet kopierter Mustervertrag im Streitfall regelmäßig teurer wird als eine anwaltliche Gestaltung.
- Provisionshöhe, Entstehung und Fälligkeit: Wann entsteht der Anspruch – mit Beurkundung oder mit Zahlungseingang? Im Neubau folgt der Zahlungseingang dem Zahlungsplan nach § 3 Absatz 2 MaBV, die Provision entsteht deshalb typischerweise anteilig über die Bauzeit. Abgerechnet wird nach § 87c Absatz 1 HGB monatlich, wobei der Abrechnungszeitraum auf bis zu drei Monate erstreckt werden kann; die Abrechnung hat unverzüglich, spätestens bis zum Ende des Folgemonats zu erfolgen.
- Abrechnung und Buchauszug: Nach § 87c Absatz 2 HGB kann der Handelsvertreter bei der Abrechnung einen Buchauszug über alle provisionspflichtigen Geschäfte verlangen, nach Absatz 4 bei Verweigerung oder begründeten Zweifeln sogar Einsicht in die Geschäftsbücher. Absatz 5 stellt klar: Diese Rechte können nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden. Wer sauber und nachvollziehbar abrechnet, wird nie mit einer Buchauszugsklage konfrontiert.
- Unterlagen und Informationspflichten: § 86a HGB verpflichtet dich, die zur Tätigkeit erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen – Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen – und den Partner unverzüglich über Annahme, Ablehnung und Nichtausführung vermittelter Geschäfte sowie über einen erheblich reduzierten Geschäftsumfang zu unterrichten. Abweichende Vereinbarungen sind nichtig.
- Gebiet, Objektzuweisung und Exklusivität: Wegen § 87 Absatz 2 HGB gehört hierher die präziseste Formulierung des ganzen Vertrags. Zuweisung eines Bezirks oder Kundenkreises und „bevorzugte Belieferung mit Objekten“ sind rechtlich zwei sehr verschiedene Dinge.
- Laufzeit und Kündigung: § 89 Absatz 1 HGB staffelt die Kündigungsfristen bei unbefristeten Verträgen: ein Monat im ersten Jahr, zwei Monate im zweiten, drei Monate ab dem dritten und sechs Monate nach fünf Jahren Vertragsdauer, jeweils zum Monatsende. Längere Fristen sind vereinbar, dürfen für den Unternehmer aber nicht kürzer sein als für den Handelsvertreter.
- Ausgleichsanspruch am Vertragsende: Der teuerste und am häufigsten übersehene Posten. Nach § 89b Absatz 1 HGB kann der Handelsvertreter nach Beendigung einen Ausgleich verlangen, wenn du aus der Geschäftsverbindung mit den von ihm geworbenen Neukunden auch danach erhebliche Vorteile hast und die Zahlung der Billigkeit entspricht. Der Höchstbetrag ist nach Absatz 2 eine Jahresprovision, berechnet aus dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Absatz 3 schließt den Anspruch unter anderem aus, wenn der Handelsvertreter selbst ohne begründeten Anlass kündigt. Nach Absatz 4 ist der Anspruch unabdingbar und innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend zu machen.
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: § 90a HGB verlangt Schriftform und Aushändigung einer vom Unternehmer unterzeichneten Urkunde, begrenzt die Abrede auf längstens zwei Jahre nach Vertragsende und auf den zugewiesenen Bezirk oder Kundenstamm – und verpflichtet dich zu einer angemessenen Entschädigung für die Dauer der Beschränkung. Ein Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ist eine Klausel ohne Wirkung.
Zwei Prüfungen kommen hinzu, bevor der erste Partner startet. Zum einen die Erlaubnisfrage: Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke vermittelt oder die Gelegenheit dazu nachweist, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 GewO – die Abgrenzung zwischen eigener Erlaubnis, Tätigkeit unter fremder Erlaubnis und Anstellung ist im Detail in unserem Artikel zu § 34c GewO für Vertriebspartner beschrieben. Zum anderen die Statusfrage: Wer externe Partner faktisch wie Angestellte führt – feste Arbeitszeiten, Anwesenheitspflicht, Eingliederung in die eigene Organisation – riskiert die Einordnung als abhängige Beschäftigung mit Nachforderungen zur Sozialversicherung. Nach § 7a Absatz 1 SGB IV können die Beteiligten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund schriftlich oder elektronisch eine Entscheidung darüber beantragen, ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Diese Klärung vorab ist deutlich günstiger als eine Betriebsprüfung im Nachhinein.
Wann trägt welches Modell?
Die Entscheidung hängt an drei Größen: dem dauerhaften Jahresvolumen, der Gleichmäßigkeit deiner Projektpipeline und der Frage, ob dein Produkt Erklärung braucht. Alles andere ist Geschmack.
- Eigener Vertrieb trägt, wenn du dauerhaft deutlich über dem Break-even von rund 6,2 Millionen Euro Jahresvolumen liegst, wenn deine Pipeline gleichmäßig gefüllt ist und wenn das Produkt so beratungsintensiv ist, dass Einarbeitung sich über Jahre amortisiert.
- Makler tragen, wenn du einzelne Projekte in überschaubarer Größe vermarktest, regional klar abgegrenzt bist und keine Vertriebsorganisation aufbauen willst. Der Preis dafür ist Koordinationsaufwand, sobald mehr als zwei Büros gleichzeitig arbeiten.
- Ein Vertriebsnetzwerk trägt, wenn du in Wellen baust, überregional verkaufst oder mehrere Projekte parallel im Abverkauf hast – also genau dann, wenn die Kopfzahl einer eigenen Mannschaft mal zu klein und mal zu groß wäre.
- Die Mischform ist der Normalfall: eine kleine eigene Einheit für Schlüsselkunden, Bemusterung und Projektsteuerung, dazu externe Breite für das Volumen. Sie funktioniert allerdings nur, wenn beide Seiten im selben System arbeiten – sonst konkurrieren interne und externe Verkäufer um dieselbe Einheit.
Bevor du dich festlegst, lohnt eine Unterscheidung, die in der Toolauswahl oft untergeht: Software für Bauträger ist nicht gleich Software für den Abverkauf. Projektverwaltung, Kalkulation und Baudokumentation lösen andere Probleme als Katalog, Reservierung, Finanzierung und Provisionsabrechnung. Welche Systeme welchen Schwerpunkt setzen, ordnet unser Vergleich zu Bauträgersoftware ein.
Fazit: Es ist eine Frage der Auslastung, nicht der Überzeugung
Der eigene Vertrieb ist pro verkaufter Einheit günstiger, solange er ausgelastet ist – und teuer, sobald er es nicht ist. Der externe Vertrieb ist pro Einheit teurer, kostet aber nichts, wenn nichts läuft, und skaliert mit der Projektspitze statt mit der Kopfzahl. Wer diese beiden Sätze gegen die eigene Pipeline hält, hat die Entscheidung in zwanzig Minuten getroffen: rund 6,2 Millionen Euro dauerhaftes Jahresvolumen sind die Schwelle, an der die Fixkostenlinie die Provisionslinie kreuzt.
Was in beiden Modellen gleich bleibt: Steuerung ist keine Frage der Beschäftigungsform, sondern der Datenhoheit und der Vertragsqualität. Ein externer Partner, der im System des Bauträgers arbeitet, verbindliche Preise sieht und dessen Provision automatisch dem Zahlungseingang folgt, ist besser steuerbar als ein angestellter Verkäufer mit einer eigenen Excel-Tabelle. Und weil Zeit über die Finanzierungskosten direkt Geld ist, ist die entscheidende Frage nicht „eigen oder extern?“, sondern: Welches Modell bringt die Einheiten schneller in die Beurkundung?
