Wenn die Vertriebssoftware mitten in einer Reservierungsphase nicht erreichbar ist, entscheidet nicht die Produktbroschüre über den weiteren Verlauf, sondern der Wortlaut der Supportvereinbarung. Viele Verträge zum Maklersoftware Support nennen eine Reaktionszeit, sagen aber nichts darüber, wann das System wieder nutzbar sein muss. Für Vertriebsleitungen in Bauträgerprojekten und im Kapitalanlagevertrieb ist dieser Unterschied geschäftskritisch, weil Reservierungen, Einheitenstatus und Partnerzugänge an Fristen und Termine gebunden sind.
Dieser Artikel trennt drei Ebenen, die in Angeboten häufig vermischt werden: die Erreichbarkeit des Supports, die Reaktionszeit auf eine Meldung und das Wiederherstellungsziel für den Betrieb. Ergänzt werden Verfügbarkeitszusagen, die Grenze für Datenverlust, die Kommunikation während einer Störung und die datenschutzrechtlichen Bezüge eines Ausfalls.
Ein durchgerechneter Ausfall an einem Freitagabend zeigt, wie zwei auf dem Papier ähnliche Vereinbarungen zu sehr unterschiedlichen Kalenderzeiten führen. Am Ende steht eine Prüfliste, mit der Sie Angebote vergleichen und Lücken vor der Unterzeichnung schließen können. Die Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung; wo Normen berührt sind, ist die Fundstelle genannt.
Was regelt ein Service Level Agreement für Maklersoftware?
Ein Maklersoftware Service Level Agreement legt messbar fest, wann der Anbieter erreichbar ist, wie schnell er auf Störungsmeldungen reagiert, bis wann der Betrieb wiederhergestellt sein soll und welche Verfügbarkeit er pro Messzeitraum zusagt. Ergänzend regelt es Prioritätsklassen, Wartungsfenster, Meldewege, Eskalation und die Folgen verfehlter Zusagen.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Hauptvertrag. Der Nutzungsvertrag beschreibt, was die Software leisten soll. Das SLA beschreibt, wie der Anbieter mit Abweichungen umgeht. Fehlt ein SLA oder ist es nur als Anlage ohne Messgrößen beigefügt, bleibt im Ernstfall offen, welche Unterstützung geschuldet ist. Formulierungen wie „schnellstmöglich“ oder „im Rahmen der Servicezeiten“ lassen sich weder messen noch einfordern, und genau diese Formulierungen finden sich in vielen Standardanlagen.
Für den Neubau- und Kapitalanlagevertrieb reicht ein Standard-SLA aus dem allgemeinen CRM-Markt oft nicht aus, weil die geschäftskritischen Zeitpunkte anders liegen. Reservierungsfristen laufen auch am Wochenende ab, Vertriebspartner arbeiten abends mit Interessenten, und Vertriebsstarts werden auf Samstage gelegt. Ein SLA, das nur werktags tagsüber gilt, deckt diese Fenster nicht ab. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob die vereinbarten Servicezeiten zu Ihren tatsächlichen Vertriebszeiten passen.
Welche Zusagen gehören in einen Vertrag über Maklersoftware Support?
In den Vertrag gehören drei getrennte Zusagen: die Erreichbarkeit des Supports mit Kanälen und Servicezeiten, die Reaktionszeit je Prioritätsklasse und das Wiederherstellungsziel, also die Frist bis zur Wiederaufnahme des Betriebs. Dazu kommen eine Verfügbarkeitszusage, eine Grenze für Datenverlust und Regeln zur Störungskommunikation.
Die Trennung ist kein Formalismus. Nehmen wir an, ein Anbieter sagt eine Reaktionszeit von einer Stunde zu: Diese Zusage besagt nur, dass innerhalb dieser Frist jemand die Meldung annimmt und qualifiziert. Sie sagt nichts darüber aus, wann Sie wieder reservieren können. Wer CRM Support Reaktionszeiten verschiedener Anbieter nebeneinanderlegt, vergleicht deshalb Werte, die für den Vertrieb nur begrenzte Aussagekraft haben. Entscheidend ist die Kombination aus Reaktion, Wiederherstellung und Gültigkeitszeitraum.
Sinnvoll ist, jede Zusage mit vier Angaben zu versehen: Messgröße, Zielwert, Gültigkeitszeitraum und Messbeginn. Beim Messbeginn liegt eine häufig übersehene Lücke. Läuft die Uhr ab Eingang der Meldung, ab Bestätigung durch den Anbieter oder erst ab Zuordnung der Prioritätsklasse? Je später der Messbeginn, desto weniger ist die Zusage wert. Lassen Sie sich den Messbeginn ausdrücklich in die Vereinbarung schreiben.
- Erreichbarkeit: Kanäle wie Telefon, Ticket und E-Mail, Servicezeiten, Notfallkontakt außerhalb der Servicezeiten
- Reaktionszeit: Frist bis zur qualifizierten Rückmeldung je Prioritätsklasse
- Wiederherstellungsziel: Frist bis zur Wiederherstellung des Betriebs oder einer tragfähigen Umgehungslösung
- Verfügbarkeit: zugesagter Anteil der Betriebszeit je Messzeitraum, mit Regeln zu Wartungsfenstern
- Datenverlustgrenze: maximaler Zeitraum, dessen Eingaben bei einer Wiederherstellung verloren gehen dürfen
- Störungskommunikation: Statusmeldungen, Intervalle, Eskalationsstufen und Abschlussbericht
In der Software
Jeder Vorgang steht an seiner Stufe
Board, Tabelle und Zeitstrahl zeigen dieselben Deals — wer wo hängt, sieht man ohne Rückfrage.


Bildschirmaufnahme aus der App, Beispieldaten.
CRM ansehenPraxisbeispiel: Systemausfall am Freitagabend vor dem Vertriebsstart
Das folgende Beispiel ist konstruiert und bildet keinen realen Fall ab. Es zeigt, wie dieselben Kennzahlen je nach Servicezeiten zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen. Annahme: Ein Bauträger startet am Samstag den Vertrieb des zweiten Bauabschnitts. Am Freitag um 17:30 Uhr können sich die Vertriebspartner nicht mehr anmelden, der Einheitenstatus ist nicht abrufbar. Die Störung wird sofort als Priorität 1 gemeldet und vom Anbieter so eingestuft.
Annahme Vertrag A: Servicezeiten montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, Reaktionszeit für Priorität 1 eine Servicestunde, Wiederherstellungsziel acht Servicestunden. Annahme Vertrag B: Für Priorität 1 gelten die Fristen rund um die Uhr, Reaktionszeit eine Stunde, Wiederherstellungsziel vier Stunden. Beide Verträge wirken in einer Angebotsübersicht ähnlich, weil die Reaktionszeit identisch ist. Erst die Umrechnung in Kalenderzeit zeigt den Unterschied.
Das Beispiel zeigt, warum die Frage nach Servicezeiten vor der Frage nach Reaktionszeiten stehen sollte. Für Vertriebe mit Wochenendterminen empfiehlt es sich, mindestens für Priorität 1 eine Gültigkeit rund um die Uhr zu vereinbaren oder für planbare Termine wie Vertriebsstarts eine Bereitschaft vorab zu buchen. Ob ein Anbieter das ermöglicht und zu welchen Konditionen, ist eine konkrete Frage für die Angebotsphase.
- 1Vertrag A, Reaktion: Am Freitag verbleiben 0,5 Servicestunden bis 18 Uhr. Die restlichen 0,5 Stunden laufen ab Montag 8 Uhr. Die Reaktionsfrist endet am Montag um 8:30 Uhr.
- 2Vertrag A, Wiederherstellung: 0,5 Stunden am Freitag plus 7,5 Stunden am Montag ergeben das Fristende Montag 15:30 Uhr. Von Freitag 17:30 Uhr bis Montag 15:30 Uhr vergehen 70 Kalenderstunden.
- 3Vertrag B, Reaktion: Fristende Freitag 18:30 Uhr.
- 4Vertrag B, Wiederherstellung: Fristende Freitag 21:30 Uhr, also vier Kalenderstunden nach der Meldung.
- 5Ergebnis: Unter Vertrag A fällt der gesamte Vertriebsstart in die Ausfallzeit, ohne dass der Anbieter eine Frist verletzt. Unter Vertrag B ist das System vertragsgemäß vor dem Start wieder nutzbar.
Praxis-Tipp
Vertriebsstarts beim Anbieter anmelden
Melden Sie planbare Lastspitzen wie Vertriebsstarts oder Reservierungsfenster schriftlich beim Anbieter an. Lassen Sie sich bestätigen, dass in diesem Zeitraum keine Wartung stattfindet und wer für Störungsmeldungen erreichbar ist.
Wie rechnet man Servicezeiten in Kalenderzeit um?
Sie zählen nur die Stunden, die innerhalb der vereinbarten Servicezeiten liegen, und überspringen Abende, Wochenenden und Feiertage. Die Frist endet dort, wo die Summe der Servicestunden den Zielwert erreicht. Die Differenz zwischen Meldung und diesem Zeitpunkt ist die Kalenderzeit, mit der der Vertrieb planen muss.
Für die Prüfung von Angeboten empfiehlt sich eine einfache Tabelle mit drei kritischen Meldezeitpunkten: Montagvormittag, Freitag kurz vor Ende der Servicezeit und Vortag eines Feiertags. Rechnen Sie für jeden Zeitpunkt Reaktion und Wiederherstellung in Kalenderzeit aus. Der Freitagstermin zeigt in der Regel den ungünstigsten Fall, weil das Wochenende ohne Servicezeit dazwischen liegt. Vor Feiertagen kann sich dieser Effekt noch verlängern.
Achten Sie außerdem darauf, welcher Feiertagskalender gilt. Ein Anbieter mit Sitz in einem anderen Bundesland kann an Tagen geschlossen haben, an denen Ihr Vertrieb arbeitet. Gleiches gilt für Betriebsferien zwischen den Jahren. Sind Dienstleister außerhalb Deutschlands eingebunden, klären Sie, ob die Servicezeiten in der Ortszeit des Kunden oder des Anbieters gemessen werden. Diese Details stehen selten im Angebot, lassen sich aber mit einer schriftlichen Rückfrage schnell klären.
70 h
↑Kalenderzeit bis zur Wiederherstellung unter Vertrag A
Annahme: 8 Servicestunden, Meldung Freitag 17:30 Uhr
4 h
Kalenderzeit bis zur Wiederherstellung unter Vertrag B
Annahme: 4 Stunden, gültig rund um die Uhr
0,5 h
Verbleibende Servicezeit am Freitag nach der Meldung
Annahme: Servicezeit bis 18 Uhr
Prioritätsklassen so definieren, dass sie im Vertrieb tragen
Jede Reaktions- und Wiederherstellungsfrist hängt an einer Prioritätsklasse. Wer die Klasse festlegt, bestimmt damit die Frist. In vielen Vereinbarungen ordnet der Anbieter die Priorität zu, oft mit allgemeinen Begriffen wie „Totalausfall“ oder „wesentliche Beeinträchtigung“. Für den Vertrieb ist das zu ungenau: Ein Fehler, der nur die Reservierungsfunktion blockiert, ist technisch kein Totalausfall, kann aber einen Vertriebsstart vollständig verhindern.
Sinnvoll ist, die Prioritätsklassen über betroffene Geschäftsprozesse zu definieren statt über technische Symptome. Legen Sie fest, welche Funktionen als vertriebskritisch gelten, und hinterlegen Sie diese Liste als Anlage zum SLA. Vereinbaren Sie außerdem, dass bei Uneinigkeit zunächst die vom Kunden gemeldete Priorität gilt und eine Herabstufung schriftlich begründet werden muss. Die folgenden Fälle eignen sich als Vorschlag für die höchste Klasse.
Fehler in Auswertungen, im Reporting oder in der Provisionsabrechnung sind ärgerlich, lassen sich aber meist mit kurzem Aufschub beheben, sofern keine Abrechnungsstichtage betroffen sind. Für solche Fälle genügt in der Regel eine niedrigere Klasse. Ein durchdachtes Prioritätsmodell schützt beide Seiten: Der Anbieter kann Ressourcen planen, und Ihr Team weiß, welche Meldung welche Frist auslöst.
- Anmeldung für interne Nutzer oder Vertriebspartner nicht möglich
- Einheitenstatus oder Verfügbarkeiten nicht abrufbar oder fehlerhaft
- Reservierungen können nicht angelegt, verlängert oder freigegeben werden
- Dokumentenversand oder E-Signatur für Reservierungsunterlagen fällt aus
- Sichtbar falsche Daten, etwa eine Einheit, die mehrfach als reserviert erscheint
Experten-Tipp
Fehlerhafte Statusanzeigen hoch einstufen
Eine Einheit, die für zwei Interessenten gleichzeitig als reserviert erscheint, ist für den Vertrieb gravierender als ein kurzer Ausfall. Nehmen Sie fehlerhafte Statusanzeigen ausdrücklich in die höchste Prioritätsklasse auf, auch wenn das System technisch erreichbar ist.
Prozesse in der Live-Demo prüfen
Sehen Sie sich in einer Live-Demo an, wie Einheitenstatus, Reservierungen und Exporte in MyInvest Pro organisiert sind, und stellen Sie Ihre Fragen zur Supportvereinbarung direkt.
MyInvest Pro
Was bedeutet eine Verfügbarkeitszusage in Prozent konkret?
Annahme: Der Messzeitraum ist ein Monat mit 30 Tagen, also 720 Stunden. Dann erlauben 99,5 Prozent rechnerisch 3,6 Stunden Ausfall, 99,9 Prozent erlauben 43,2 Minuten. Aussagekräftig wird der Wert erst, wenn klar ist, ob Wartungsfenster herausgerechnet werden und wie lang ein einzelner Ausfall sein darf.
Die Verfügbarkeitszusage ist ein Durchschnittswert über den Messzeitraum. Sie verhindert nicht, dass die gesamte zulässige Ausfallzeit an einem Stück auftritt, etwa am Tag eines Vertriebsstarts. Prüfen Sie deshalb, ob neben der Prozentzahl eine Höchstdauer für einen einzelnen Ausfall vereinbart ist. Ebenso wichtig ist die Behandlung geplanter Wartung. Werden angekündigte Wartungsfenster nicht als Ausfall gezählt, kann die tatsächliche Nichtverfügbarkeit deutlich über dem rechnerischen Wert liegen.
Bei Gutschriften für verfehlte Zusagen lohnt ein nüchterner Blick. Annahme: Die Monatsgebühr beträgt 1.200 Euro, die Zusage liegt bei 99,5 Prozent, und für jeden halben Prozentpunkt darunter werden 5 Prozent der Monatsgebühr gutgeschrieben. Sinkt die Verfügbarkeit auf 99,0 Prozent, entspricht das 7,2 Stunden Ausfall und einer Gutschrift von 60 Euro. Die Gutschrift ist damit ein Signal, aber kein Ausgleich für einen verpassten Vertriebsstart. Ob sie weitergehende Ansprüche ausschließen soll, gehört in die juristische Vertragsprüfung.
Datenverlust begrenzen: Wiederherstellungspunkt und Datensicherung
Neben der Frage, wann das System wieder läuft, steht die Frage, mit welchem Datenstand es zurückkommt. Der Wiederherstellungspunkt, oft als RPO bezeichnet, beschreibt den maximalen Zeitraum, dessen Eingaben bei einer Wiederherstellung aus der Sicherung verloren gehen dürfen. Das Wiederherstellungsziel, als RTO bezeichnet, beschreibt dagegen die Zeit bis zur Wiederaufnahme. Beide Werte sind unabhängig voneinander und sollten getrennt vereinbart werden.
Annahme: Der Anbieter sichert einmal täglich um 2 Uhr. Der Ausfall aus dem Praxisbeispiel tritt um 17:30 Uhr auf, und die Datenbank muss aus der letzten Sicherung wiederhergestellt werden. Dann gehen bis zu 15,5 Stunden an Eingaben verloren. Nehmen wir an, in diesem Zeitraum wurden sechs Reservierungen angelegt und mehrere Einheiten im Status geändert. Diese Vorgänge müssen nachträglich rekonstruiert werden, und zwar in der richtigen Reihenfolge, weil diese über die Zuteilung einer Einheit entscheiden kann.
Fragen Sie deshalb nicht nur nach der Sicherungshäufigkeit, sondern auch nach dem Wiederherstellungsweg: Ist eine punktgenaue Wiederherstellung möglich, gibt es Transaktionsprotokolle, und wie wird der Kunde über den wiederhergestellten Datenstand informiert? Sinnvoll ist außerdem, dass der Anbieter regelmäßig Wiederherstellungstests durchführt und deren Ergebnis auf Anfrage zusammengefasst nachweist. Eine Sicherung, deren Rückspielung nie geprüft wurde, ist eine Annahme, keine Zusage.
Maklersoftware Störungsmanagement: Kommunikation während des Ausfalls
Während einer Störung ist Information oft wertvoller als eine schnelle technische Lösung, weil der Vertrieb entscheiden muss, ob Termine verschoben, Interessenten informiert oder Reservierungen manuell erfasst werden. Gutes Maklersoftware Störungsmanagement legt fest, über welchen Kanal der Anbieter informiert, in welchen Abständen Statusmeldungen kommen und was eine Meldung enthalten muss: betroffene Funktionen, aktueller Stand und nächster Statustermin.
Ebenso wichtig ist eine benannte Eskalationskette. Droht die Wiederherstellungsfrist zu reißen, sollte eine verantwortliche Person auf Anbieterseite erreichbar sein, nicht nur das Ticketsystem. Nach Abschluss empfiehlt sich ein schriftlicher Störungsbericht mit Ursache, Zeitlinie, Datenauswirkung und vereinbarten Maßnahmen. Dieser Bericht ist zugleich die Grundlage, um Gutschriften zu prüfen und das SLA bei der nächsten Verlängerung nachzuschärfen. Für Ihr eigenes Team empfiehlt sich ein fester Ablauf.
Der Notbetrieb ist Ihre Aufgabe, nicht die des Anbieters. Legen Sie vorab fest, wer im Ausfall Reservierungswünsche entgegennimmt, wie Zeitstempel dokumentiert werden und nach welcher Regel Konflikte aufgelöst werden. Ein aktueller Export der Einheiten mit Status hilft, im Notbetrieb keine bereits vergebene Einheit erneut anzubieten. Die Häufigkeit dieses Exports sollte sich am Takt Ihrer Statusänderungen orientieren, in heißen Vertriebsphasen also enger ausfallen.
- 1Störung mit Uhrzeit, betroffenen Funktionen und Bildschirmfoto beim Anbieter melden
- 2Priorität nach der vereinbarten Prozessliste festlegen und Bestätigung anfordern
- 3Vertriebsteam und Partner über einen vorab festgelegten Kanal informieren
- 4Reservierungswünsche im Notbetrieb mit Zeitstempel auf einer vorbereiteten Liste erfassen
- 5Nach der Wiederherstellung Datenstand prüfen und die Notfallliste in zeitlicher Reihenfolge nachtragen
Praxis-Tipp
Notfallliste vorbereiten
Halten Sie eine Vorlage für den Notbetrieb mit Spalten für Zeitstempel, Einheit, Interessent, aufnehmende Person und Rückmeldung bereit. Die Liste lässt sich nach der Wiederherstellung strukturiert nachtragen und vermeidet Streit über die Reihenfolge.
Welche Datenschutzpflichten berührt ein Ausfall der Vertriebssoftware?
Ein Ausfall betrifft die Verfügbarkeit personenbezogener Daten. Art. 32 Abs. 1 lit. b und c DSGVO verlangen Maßnahmen, um die Verfügbarkeit der Systeme dauerhaft sicherzustellen und den Zugang zu den Daten nach einem Zwischenfall rasch wiederherzustellen. Als Verantwortlicher prüfen Sie, ob die Zusagen Ihres Anbieters dazu passen.
Der Softwareanbieter verarbeitet die Daten in der Regel als Auftragsverarbeiter. Nach Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DSGVO muss der Vertrag vorsehen, dass er den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO unterstützt. Stellt der Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten fest, meldet er sie nach Art. 33 Abs. 2 DSGVO unverzüglich dem Verantwortlichen. Ob ein Ausfall eine solche Verletzung im Sinne von Art. 4 Nr. 12 DSGVO darstellt, hängt vom Einzelfall ab.
Für die Meldung an die Aufsichtsbehörde sieht Art. 33 Abs. 1 DSGVO eine Meldung unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden ab Bekanntwerden vor, sofern die Verletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Betroffenen führt. Damit Sie diese Prüfung vornehmen können, sollte das SLA oder der Auftragsverarbeitungsvertrag festlegen, wie schnell und mit welchen Angaben der Anbieter über Störungen mit möglicher Datenauswirkung informiert. Die Bewertung im Einzelfall gehört zur Datenschutzberatung.
Prüfliste: Supportvereinbarungen im Angebotsvergleich bewerten
Die folgende Prüfliste fasst die Punkte zusammen, die Sie bei jedem Angebot schriftlich klären sollten. Sie eignet sich als Anlage zur Angebotsanfrage, damit alle Anbieter auf dieselben Fragen antworten und die Antworten vergleichbar werden. Bewerten Sie die Antworten erst, nachdem Sie die Fristen für den Freitagsfall aus dem Praxisbeispiel in Kalenderzeit umgerechnet haben.
Der letzte Punkt der Liste wird häufig vergessen, obwohl er eng mit dem Support zusammenhängt. Wer einen Anbieter wegen wiederholter Störungen verlassen will, ist auf einen geordneten Datenexport angewiesen. Für Datenverarbeitungsdienste regelt Art. 25 der Verordnung (EU) 2023/2854, des Data Act, welche Bestimmungen zum Anbieterwechsel der Vertrag enthalten muss. Ob und wie die Vorschrift auf Ihren konkreten Vertrag anwendbar ist, lassen Sie im Rahmen der Vertragsprüfung klären.
Für die Gewichtung empfiehlt es sich, Servicezeiten, Wiederherstellungsziel und Prioritätsdefinition höher zu bewerten als die reine Reaktionszeit. Diese drei Punkte entscheiden im Freitagsfall darüber, ob der Vertrieb am Samstag arbeiten kann. Lassen Sie sich unklare Antworten im Gespräch mit dem Supportteam erläutern und halten Sie das Ergebnis schriftlich fest, idealerweise als Ergänzung zur SLA-Anlage.
Prüfliste für Supportvereinbarungen
| Kriterium | Was vereinbart sein sollte | Prüffrage an den Anbieter |
|---|---|---|
| Servicezeiten | Tage, Uhrzeiten, Feiertagskalender, Zeitzone | Gelten die Fristen für Priorität 1 auch abends und am Wochenende? |
| Erreichbarkeit | Kanäle und Notfallkontakt außerhalb der Servicezeit | Wer nimmt eine Meldung am Samstag an? |
| Prioritätsklassen | Definition über vertriebskritische Prozesse | Wer entscheidet bei Uneinigkeit über die Einstufung? |
| Reaktionszeit | Zielwert je Klasse und Messbeginn | Ab welchem Ereignis läuft die Frist? |
| Wiederherstellungsziel | Frist bis Betrieb oder Umgehungslösung | Was gilt als wiederhergestellt? |
| Datenverlustgrenze | Maximaler Zeitraum verlorener Eingaben | Wie oft wird gesichert und die Rückspielung getestet? |
| Verfügbarkeit | Prozentwert, Messzeitraum, Höchstdauer eines Ausfalls | Werden Wartungsfenster herausgerechnet? |
| Wartung | Ankündigungsfrist und Sperrzeiten | Lassen sich Vertriebsstarts als Sperrzeit anmelden? |
| Kommunikation | Kanal, Intervall und Inhalt von Statusmeldungen | Gibt es einen Störungsbericht nach Abschluss? |
| Exit | Datenexport in gängigen Formaten, Übergangsfrist | Wie werden die Daten bei Vertragsende bereitgestellt? |
FAQ: Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Reaktionszeit und Wiederherstellungszeit?
Die Reaktionszeit beschreibt, bis wann der Anbieter eine Meldung annimmt und qualifiziert. Die Wiederherstellungszeit beschreibt, bis wann der Betrieb oder eine tragfähige Umgehungslösung wieder verfügbar ist. Für den Vertrieb ist die zweite Frist die entscheidende.
Reicht eine hohe Verfügbarkeitszusage aus?
Nein. Die Prozentzahl ist ein Durchschnitt über den Messzeitraum und schließt einen einzelnen langen Ausfall nicht aus. Prüfen Sie zusätzlich die Höchstdauer eines Ausfalls und den Umgang mit Wartungsfenstern.
Wer legt die Priorität einer Störung fest?
Das regelt das SLA. Sinnvoll ist eine Definition über vertriebskritische Prozesse und die Vereinbarung, dass bei Uneinigkeit zunächst die gemeldete Priorität gilt und eine Herabstufung schriftlich begründet werden muss.
Gelten Supportfristen auch am Wochenende?
Nur, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Viele Verträge zählen Fristen ausschließlich in Servicezeiten. Rechnen Sie die Fristen für eine Meldung am Freitagabend in Kalenderzeit um, um den Effekt sichtbar zu machen.
Muss der Softwareanbieter Störungen datenschutzrechtlich melden?
Stellt der Anbieter als Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten fest, meldet er sie nach Art. 33 Abs. 2 DSGVO unverzüglich dem Verantwortlichen. Die Prüfung einer Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO liegt beim Verantwortlichen.
Sind Gutschriften ein ausreichender Ausgleich bei Ausfällen?
Gutschriften orientieren sich meist an der Monatsgebühr und decken die Folgen eines verpassten Vertriebsstarts in der Regel nicht ab. Ob sie weitergehende Ansprüche ausschließen, ist eine Frage der Vertragsgestaltung und gehört in die juristische Prüfung.
Fazit
Eine belastbare Supportvereinbarung beantwortet nicht nur die Frage, wie schnell der Anbieter reagiert, sondern wann Ihr Vertrieb wieder arbeiten kann und mit welchem Datenstand. Der Unterschied zwischen Servicestunden und Kalenderzeit entscheidet darüber, ob ein Ausfall am Freitagabend den Vertriebsstart am Samstag kostet. Wer diese Umrechnung für jedes Angebot vornimmt, vergleicht Zusagen auf einer Grundlage, die für den Vertrieb relevant ist.
Nutzen Sie die Prüfliste als Anlage zu Ihrer Angebotsanfrage, definieren Sie Prioritätsklassen über Ihre vertriebskritischen Prozesse und bereiten Sie den Notbetrieb selbst vor. Vertrags- und datenschutzrechtliche Fragen wie die Wirkung von Gutschriften oder die Anwendbarkeit des Data Act klären Sie mit Ihrer Rechts- und Datenschutzberatung. So wird aus einer Vertragsanlage ein Werkzeug, das im Ernstfall trägt.
Passend zum Thema
- MyInvest Pro: Vertriebssoftware für Bauträger, Immobilienvertriebe und Vertriebspartner: CRM, Projekte, Reservierungen, Provisionen, Reporting.
- Datenmigration Immobilien CRM: Testlauf und Abnahme: Dort erfahren Sie, wie Sie Testlauf und Abnahme einer Migration planen, damit Datenexport und Exit-Regeln aus dem SLA praktisch funktionieren.
- Maklersoftware wechseln: Auswahlkriterien und Testlauf: Dort erfahren Sie, welche Auswahlkriterien und Testschritte beim Anbieterwechsel neben der Supportvereinbarung zählen.
- Sicherheit & DSGVO: Überblick über Sicherheits- und Datenschutzthemen bei MyInvest Pro.
- Projekt- und Einheitenverwaltung: Wie Einheitenstatus und Reservierungen zentral geführt werden.
- Software im Vergleich: Einordnung verschiedener Softwarelösungen für den Immobilienvertrieb.
- Live-Demo: Termin für eine Live-Demo mit Raum für Fragen zu Support und Betrieb.
Externe Quellen
- DSGVO — amtlicher Text bei EUR-Lex: Amtlicher Wortlaut von Art. 4 Nr. 12, Art. 28, Art. 32 und Art. 33 DSGVO zu Auftragsverarbeitung, Verfügbarkeit und Meldepflichten.
- EU-Kommission — Data Act und Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten: Erläuterung der EU-Kommission zu den Regeln des Data Act für den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten.

