Investoren finden Immobilien dann attraktiv, wenn Risiko, erwartete Rendite und Prüfbarkeit der Unterlagen zusammenpassen. Für Projektentwickler und Bauträger heißt das: Nicht die Zahl der angesprochenen Kapitalgeber entscheidet, sondern ob Projekt, Kapitalweg und Unterlagenpaket zur Erwartung des Gegenübers passen. Ein Versicherungsportfolio prüft anders als ein Mezzanine-Fonds, ein Joint-Venture-Partner anders als ein privater Kapitalanleger, der eine einzelne Wohnung kauft.
Die Frage „Wie kann ich Investoren finden für Immobilie und Projektgesellschaft?“ beginnt deshalb mit der Finanzierungsstruktur: Wie viel Eigenkapital ist vorhanden, welchen Anteil trägt die Bank, und wie groß ist die Lücke dazwischen? Erst danach lässt sich entscheiden, ob Sie Anteile abgeben, nachrangiges Kapital aufnehmen, das Projekt als Ganzes verkaufen oder Einheiten einzeln vermarkten.
Dieser Artikel ordnet die vier Kapitalwege ein, rechnet an einem Beispiel mit offenen Annahmen nach, was Planbarkeit kostet, listet die erwarteten Unterlagen und zeigt, wo Erlaubnispflichten nach § 34c GewO und § 34f GewO greifen. Die rechtlichen Hinweise sind Einordnung, keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der jeweilige Normtext.
Investoren finden Immobilien: Wie gehen Bauträger konkret vor?
Bauträger finden Investoren, indem sie zuerst die Finanzierungslücke beziffern, daraus den passenden Kapitalweg ableiten und nur Kapitalgeber ansprechen, deren Anlageprofil zu Projektgröße, Standort und Risikophase passt. Ein vollständiger Datenraum, eine nachrechenbare Kalkulation und ein klarer Zeitplan sind Voraussetzung für jede ernsthafte Prüfung.
Der häufigste Fehler liegt in der Reihenfolge. Wer Immobilieninvestoren finden will, bevor Baurecht, Kostenschätzung und Vermarktungskonzept belastbar sind, riskiert, dass ein Kapitalgeber das Projekt nach einer unvollständigen Erstprüfung abschreibt. Sinnvoll ist eine interne Freigabestufe, ab der ein Projekt an Kapitalgeber gehen darf, etwa mit gesichertem Grundstück, vorliegendem Bauvorbescheid und einer Kalkulation, die ein Dritter ohne Rückfragen nachvollziehen kann.
Danach folgt die Zielgruppenauswahl. Investoren für Immobilien unterscheiden sich nach Ticketgröße, Nutzungsart, Lage und Einstiegsphase. Ein Bestandshalter will ein vermietbares Objekt mit langfristigem Cashflow, ein Mezzanine-Geber eine Verzinsung für die Bauphase mit klarem Rückzahlungsereignis, ein Kapitalanleger eine Wohnung mit verständlicher Mietlogik. Wer diese Erwartungen vor dem Erstkontakt festhält, spricht gezielter an und kann Absagen besser einordnen.
- Finanzierungslücke in Euro und als Anteil der Gesamtinvestitionskosten beziffern
- Interne Freigabestufe für die Ansprache von Kapitalgebern definieren
- Kapitalweg je Projekt festlegen, nicht je Kontakt
- Ansprechliste nach Ticketgröße, Nutzungsart und Einstiegsphase filtern
- Datenraum vor dem ersten Termin vollständig befüllen
Welche Kapitalgeber kommen für ein Immobilienprojekt infrage?
Für Projektentwicklungen kommen vier Wege infrage: der Globalverkauf an einen Bestandshalter, nachrangiges Mezzanine-Kapital, ein Joint Venture mit einem Eigenkapitalpartner und der Einzelvertrieb an Kapitalanleger. Sie unterscheiden sich darin, wann Geld fließt, wer das Vermarktungsrisiko trägt und wie viel Marge beim Entwickler verbleibt.
Die Wege schließen sich nicht aus. Ein Projekt kann über Bank und Mezzanine finanziert und anschließend im Einzelvertrieb verkauft werden; ein gemischtes Quartier kann den Mietwohnungsteil global abgeben und die Eigentumswohnungen einzeln vermarkten. Entscheidend ist, dass sich die Verträge nicht widersprechen: Die finanzierende Bank wird mitreden wollen, bevor nachrangiges Kapital aufgenommen wird, und ein Globalkäufer erwartet Exklusivität für seine Einheiten.
Die Tabelle stellt die vier Wege nach den Kriterien gegenüber, die für die Auswahl tragen. Sie ersetzt keine Projektkalkulation, macht aber sichtbar, an welcher Stelle welcher Kapitalgeber Sicherheit gibt und wofür er bezahlt werden will.
Die vier Kapitalwege im Vergleich
| Kriterium | Globalverkauf | Mezzanine | Joint Venture | Einzelvertrieb |
|---|---|---|---|---|
| Geldfluss | Nach Baufortschritt oder bei Fertigstellung, je nach Vertrag | In der Bauphase, Rückzahlung aus Verkaufserlösen | Eigenkapitaleinlage zu Projektbeginn | Raten nach Baufortschritt |
| Vermarktungsrisiko | Nach Vertragsschluss beim Erwerber | Beim Entwickler | Geteilt | Beim Entwickler |
| Marge beim Entwickler | Reduziert um den Paketabschlag | Reduziert um Zinsen und Gebühren | Reduziert um die Gewinnbeteiligung | Voll, abzüglich Vertriebskosten |
| Mitsprache des Kapitalgebers | Vorgaben zu Qualität und Ausstattung | Informations- und Zustimmungsrechte | Mitbestimmung nach Gesellschaftsvertrag | Keine Mitsprache am Projekt |
| Erlaubnisfragen | § 34c GewO beim eingeschalteten Makler | § 34f GewO bei Vermittlung von Vermögensanlagen | Einzelfallprüfung nach Struktur | § 34c GewO bei Vertriebspartnern, MaBV beim Bauträger |
In der Software
Selbstauskunft und Unterschrift ohne Papier
Der Interessent füllt die Selbstauskunft selbst aus, lädt seine Unterlagen hoch und unterschreibt digital; die Checkliste zeigt, was noch fehlt.


Bildschirmaufnahme aus der App, Beispieldaten.
Selbstauskunft ansehenWann lohnt sich der Globalverkauf an einen Bestandshalter?
Der Globalverkauf lohnt sich, wenn Planbarkeit wichtiger ist als die letzte Marge: wenn die Bank einen Vorvermarktungsstand verlangt, den Sie im Einzelvertrieb nicht rechtzeitig erreichen, wenn das Projekt als Mietobjekt konzipiert ist oder wenn Sie Eigenkapital schnell für das nächste Grundstück freisetzen wollen. Den Preis zahlen Sie als Abschlag auf die Einzelverkaufswerte.
Bestandshalter sind Wohnungsunternehmen, Versicherungen, Versorgungswerke, Fonds und Family Offices, die Objekte langfristig halten. Kaufen sie vor Fertigstellung, spricht man von einem Forward Deal. Beim Forward Funding zahlt der Erwerber nach Baufortschritt und ersetzt einen Teil der Bauzwischenfinanzierung; beim Forward Purchase wird der Kaufpreis erst bei Fertigstellung fällig, die Bauphase finanziert weiter der Entwickler. Diese Wahl verschiebt Zinslast und Risiko und gehört früh in die Kalkulation.
Für die Verhandlung zählt die Spezifikation: Ausstattung, Wohnungsmix, Energiestandard und Vorgaben zur späteren Bewirtschaftung. Rechtlich bleibt die MaBV Ausgangspunkt, sobald Sie als Bauträger vor Fertigstellung Vermögenswerte des Erwerbers verwenden; die zulässigen Raten regelt § 3 Abs. 2 MaBV. Ob und unter welchen Voraussetzungen gegenüber gewerblichen Erwerbern abgewichen werden kann, ergibt sich aus § 7 MaBV und gehört in die Prüfung durch Notar und Rechtsberatung.
Praxis-Tipp
Verhandlungsgrenze vorab rechnen
Ermitteln Sie vor dem ersten Gespräch, bis zu welchem Abschlag auf die Einzelverkaufswerte der Globalverkauf wirtschaftlich gleichwertig zum Einzelvertrieb ist. Diese Schwelle ist Ihre Verhandlungsgrenze; das Rechenbeispiel weiter unten zeigt den Rechenweg.
Was ist Mezzanine-Kapital und wann schließt es die Finanzierungslücke?
Mezzanine-Kapital ist nachrangiges Kapital zwischen Bankdarlehen und Eigenkapital, etwa als Nachrangdarlehen oder partiarisches Darlehen. Es schließt die Lücke, wenn die Bank nur einen Teil der Gesamtinvestitionskosten finanziert und Ihr Eigenkapital den Rest nicht deckt. Weil es im Rang hinter der Bank steht, ist es teurer als das vorrangige Darlehen.
Für die Struktur sind drei Punkte entscheidend. Erstens die Zustimmung der finanzierenden Bank, die vor Auszahlung eine Vereinbarung über Rang- und Zahlungsreihenfolge verlangen wird. Zweitens das Rückzahlungsereignis: Der Mezzanine-Geber will wissen, aus welchen Erlösen und ab welchem Vertriebsstand er bedient wird. Drittens Kosten jenseits des Zinses, etwa Bearbeitungsgebühren oder eine Gewinnbeteiligung, die die effektive Belastung erhöhen.
Erlaubnisrechtlich lohnt der genaue Blick. Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen zählen nach § 1 Abs. 2 VermAnlG zu den Vermögensanlagen. Wer solche Anlagen gewerbsmäßig vermittelt oder dazu berät, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO. Ob beim Angebot an private Geldgeber zusätzlich Prospekt- oder Informationspflichten greifen, klären Sie vor der Ansprache mit spezialisierter Rechtsberatung.
Joint Venture mit einem Eigenkapitalpartner: Anteile gegen Risiko
Im Joint Venture gründen Entwickler und Kapitalgeber eine gemeinsame Projektgesellschaft. Der Partner bringt den größeren Teil des Eigenkapitals ein, der Entwickler Grundstück, Know-how und Projektsteuerung. Der Gewinn wird nach einer vereinbarten Reihenfolge verteilt: Zuerst erhalten die Gesellschafter ihr Kapital zurück, danach wird der Überschuss nach Schlüssel verteilt, häufig mit einem höheren Anteil für den Entwickler, sobald eine Mindestverzinsung erreicht ist.
Der Gesellschaftsvertrag entscheidet über die Praxistauglichkeit. Regeln Sie, welche Entscheidungen beide Seiten mittragen müssen, etwa Preisänderungen, Nachträge über einer Wertgrenze oder die Wahl des Generalunternehmers, und was bei Kostenüberschreitungen gilt: Muss nachgeschossen werden, und verwässert der Anteil dessen, der nicht nachschießt? Ebenso wichtig ist der Exit, also ob Einheiten einzeln verkauft, global veräußert oder gehalten werden und wer darüber entscheidet.
Für die Erlaubnisfrage kommt es auf die Struktur an. Ein Joint Venture mit einem einzelnen institutionellen Partner und individuell verhandelten Bedingungen ist anders zu beurteilen als Gesellschaftsanteile, die vielen Anlegern angeboten werden; Letztere können als Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 VermAnlG einzuordnen sein. Lassen Sie diese Einordnung vor dem ersten Angebot prüfen, nicht danach.
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Einzelvertrieb an Kapitalanleger: Marge halten, Vertrieb steuern
Im Einzelvertrieb verkaufen Sie jede Wohnung an einen eigenen Käufer, der sie vermieten will. Die Marge bleibt beim Bauträger, das Vermarktungsrisiko auch. Statt mit einem Investor verhandeln Sie mit vielen einzelnen Käufern, jeweils mit eigener Finanzierung, eigenem Notartermin und eigenem Rücktrittsrisiko.
Kapitalanleger erwarten andere Unterlagen als institutionelle Käufer: ein Exposé mit Mietannahme und deren Herleitung, Baubeschreibung, Teilungserklärung, Kaufvertragsentwurf und eine verständliche Darstellung der Raten nach § 3 Abs. 2 MaBV. Wer Renditen ausweist, sollte jede Annahme offenlegen, weil der Käufer sie mit seiner Bank nachrechnen wird.
Setzen Sie selbstständige Vertriebspartner ein, braucht jeder von ihnen eine eigene Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, deren Vorliegen Sie vor der Freigabe prüfen und dokumentieren sollten. Hinzu kommt die Steuerung: Welcher Partner hat welche Einheit reserviert, wie lange gilt die Reservierung, welche Provision fällt wann an? Ohne zentrale Einheitenliste entstehen Doppelreservierungen und Provisionsstreit.
- Einheitenliste mit Status je Wohnung: frei, reserviert, beurkundet
- Reservierungsfristen mit automatischer Freigabe nach Ablauf
- Erlaubnisnachweis je Vertriebspartner mit Prüfdatum
- Provisionsanspruch an ein klar definiertes Ereignis wie die Beurkundung koppeln
- Grund jedes Rücktritts in einem festen Feld erfassen
Wie viel kostet der Globalverkauf im Vergleich zum Einzelvertrieb?
Unter den Annahmen des folgenden Beispiels kostet der Globalverkauf 250.000 Euro Ergebnis gegenüber dem Einzelvertrieb mit Mezzanine-Finanzierung. Unter denselben Annahmen sind beide Varianten gleichwertig, wenn der Paketabschlag rund 8,2 Prozent auf die Einzelverkaufswerte beträgt. Das Beispiel zeigt den Rechenweg, keine Marktwerte.
Annahme: Ein Projekt mit 30 Wohnungen hat Gesamtinvestitionskosten von 12 Mio. Euro einschließlich Bankzinsen, aber ohne Vertriebs- und Mezzanine-Kosten. Angenommen, die Bank finanziert 70 Prozent, also 8,4 Mio. Euro, und der Bauträger bringt 1,2 Mio. Euro Eigenkapital ein; dann bleibt eine Lücke von 2,4 Mio. Euro. Im Einzelvertrieb erzielen die Wohnungen annahmegemäß zusammen 14 Mio. Euro. Vereinfachend sind die Bankzinsen in beiden Varianten gleich angesetzt; beim Forward Funding fielen sie geringer aus, was Variante B verbessert.
Unter diesen Annahmen liegt die Eigenkapitalrendite über die Projektlaufzeit in Variante A bei 724.000 / 1,2 Mio. = 60,3 Prozent, in Variante B bei 474.000 / 1,2 Mio. = 39,5 Prozent. Variante A trägt aber das volle Vermarktungsrisiko. Unter den Annahmen des Beispiels genügt ein Gesamterlös von rund 13,74 Mio. Euro, also rund 1,9 Prozent unter Plan, damit Variante A nur noch so viel erwirtschaftet wie Variante B: 0,95 × 13.736.842 − 12.576.000 = 474.000 Euro.
- 1Variante A, Einzelvertrieb mit Mezzanine. Annahme: Die Lücke von 2,4 Mio. Euro wird zu 12 Prozent pro Jahr über zwei Jahre ohne Zinseszins geschlossen: 2,4 Mio. × 0,12 × 2 = 576.000 Euro.
- 2Variante A, Vertriebskosten. Annahme: 5 Prozent auf 14 Mio. Euro = 700.000 Euro.
- 3Ergebnis A: 14.000.000 − 12.000.000 − 576.000 − 700.000 = 724.000 Euro.
- 4Variante B, Globalverkauf als Forward Funding. Annahme: Der Bestandshalter zahlt nach Baufortschritt, Mezzanine entfällt, der Abschlag beträgt 10 Prozent, der Kaufpreis also 12,6 Mio. Euro.
- 5Variante B, Vertriebskosten. Annahme: 1 Prozent auf 12,6 Mio. Euro = 126.000 Euro.
- 6Ergebnis B: 12.600.000 − 12.000.000 − 126.000 = 474.000 Euro.
- 7Gleichstand unter diesen Annahmen: 0,99 × P − 12.000.000 = 724.000 ergibt P = 12.852.525 Euro, also einen Abschlag von 1.147.475 Euro oder rund 8,2 Prozent auf 14 Mio. Euro.
250.000 €
Ergebnisvorsprung des Einzelvertriebs im Rechenbeispiel
724.000 € gegen 474.000 €, Annahmen siehe Text
8,2 %
Paketabschlag, ab dem beide Varianten gleichwertig sind
Rechenergebnis unter den Beispielannahmen
1,9 %
↓Erlösrückgang, der den Vorsprung des Einzelvertriebs aufzehrt
13,74 Mio. € statt 14 Mio. €, Beispielannahmen
Welche Unterlagen erwarten Investoren für Immobilien?
Investoren erwarten Unterlagen zu vier Fragen: Ist das Grundstück gesichert und bebaubar, stimmen Kosten und Erlöse, ist der Zeitplan realistisch, und kann der Entwickler das Projekt umsetzen? Dazu gehören Grundbuchauszug, Baurecht, Kostenschätzung, Kalkulation, Zeitplan, Finanzierungsstand und Referenzen. Fehlende Dokumente verlängern die Prüfung oder beenden sie.
Die Prüftiefe hängt vom Kapitalweg ab. Ein Bestandshalter prüft technische Details bis zur Ausstattungsliste, ein Mezzanine-Geber konzentriert sich auf Kalkulation, Sicherheiten und Vertriebsstand, ein Joint-Venture-Partner auf Steuerungsrechte und Referenzen. Kapitalanleger brauchen weniger Tiefe, dafür Verständlichkeit. Empfehlenswert ist ein modularer Datenraum: ein Kernpaket für alle, ergänzende Ordner je Zielgruppe und Zugriffsrechte, die festlegen, wer was sehen darf.
Geben Sie nur heraus, was für die Prüfung nötig ist. Kaufverträge mit Namen, Reservierungslisten oder Selbstauskünfte gehören nicht ungeschwärzt in einen Investoren-Datenraum; für die Prüfung genügen in der Regel aggregierte Angaben wie Zahl der beurkundeten Einheiten und erzielter Preis je Quadratmeter. Vereinbaren Sie vor dem Zugang Vertraulichkeit und protokollieren Sie, wer wann welche Dokumente geöffnet hat.
- 1Grundstück: Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Ankaufsrecht, Lageplan, Baugrund- und Altlastengutachten
- 2Baurecht: Baugenehmigung oder Bauvorbescheid, Bebauungsplan, Auflagen und offene Punkte
- 3Planung: Pläne, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung, Energiekonzept
- 4Kosten: Kostenschätzung nach DIN 276, Angebote oder Verträge mit Generalunternehmer und Fachplanern
- 5Kalkulation: offen ausgewiesene Annahmen zu Preisen, Mieten und Vermarktungsdauer, dazu Sensitivitäten
- 6Zeitplan und Finanzierung: Meilensteine, Term Sheet oder Zusage der Bank, Eigenkapitalnachweis
- 7Entwickler: Handelsregisterauszug, Gesellschaftsstruktur, Referenzprojekte, Erlaubnis nach § 34c GewO
- 8Vertriebsstand: reservierte und beurkundete Einheiten sowie erzielte Preise in aggregierter Form
Wann greifen Erlaubnispflichten nach § 34c GewO und § 34f GewO?
§ 34c GewO greift, wenn jemand gewerbsmäßig Kaufverträge über Grundstücke oder Wohnungen vermittelt oder die Gelegenheit dazu nachweist, und wenn ein Bauträger Bauvorhaben mit Vermögenswerten von Erwerbern durchführt. § 34f GewO greift bei gewerbsmäßiger Beratung zu oder Vermittlung von Finanzanlagen, im Projektgeschäft vor allem bei Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen.
Für den Bauträger selbst ist § 34c Abs. 1 Satz 1 GewO in der Variante des Bauherrn maßgeblich, der Bauvorhaben im eigenen Namen vorbereitet oder durchführt und dazu Vermögenswerte von Erwerbern verwendet. Mit der Erlaubnis gelten die Pflichten der MaBV, darunter die Vorgaben zu Sicherung und Raten in § 3 MaBV. Selbstständige Vertriebspartner benötigen eine eigene Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO; die Erlaubnis des Bauträgers deckt ihre Tätigkeit nicht ab.
Bei der Kapitalbeschaffung verschiebt sich die Frage. Wer gewerbsmäßig Mezzanine-Geber an ein Projekt heranführt, muss klären, ob das vermittelte Produkt eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 VermAnlG ist; dann ist § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO einschlägig. Beim Globalverkauf benötigt ein eingeschalteter Transaktionsmakler die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO.
Prüfen Sie die Erlaubnis jedes Partners vor der ersten Einheitenfreigabe und hinterlegen Sie Kopie, ausstellende Behörde und Prüfdatum im Partnerdatensatz. Das beantwortet Rückfragen von Finanzierern und schafft eine klare Grundlage, falls ein Provisionsanspruch später bestritten wird.
- Bauträger mit Erwerbergeldern: Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 GewO und Pflichten der MaBV
- Selbstständige Vertriebspartner im Einzelvertrieb: eigene Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO
- Makler beim Globalverkauf: Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO
- Vermittlung von Nachrangdarlehen oder partiarischen Darlehen: Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO
- Gesellschaftsanteile für viele Anleger: Einordnung als Vermögensanlage vorab prüfen lassen
Investorenkontakte steuern: Pipeline, GwG-Prüfung und Datenraum
Kapitalgeber durchlaufen einen eigenen Prozess: Erstkontakt, Vertraulichkeitsvereinbarung, Kurzprofil, Datenraumzugang, indikatives Angebot, Prüfung, verbindliches Angebot, Vertrag. Wer diese Stufen wie eine Vertriebspipeline führt, sieht jederzeit, welcher Kontakt wo steht, welche Unterlagen fehlen und welche Fristen laufen. Sobald mehrere Projekte und Kapitalwege parallel laufen, stößt eine Kontaktliste in einer Tabelle an Grenzen.
Sind Sie oder Ihre Vertriebspartner Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG, gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten des § 10 Abs. 1 GwG, darunter die Identifizierung des Vertragspartners und die Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten. Bei Investoren mit mehrstufigen Gesellschaftsstrukturen ist Letzteres aufwendig und sollte vor dem verbindlichen Angebot abgeschlossen sein, nicht kurz vor dem Notartermin. Dokumentieren Sie Prüfschritt, Ergebnis und Datum am Kontakt.
In MyInvest Pro lassen sich Kontakte im CRM, Einheiten in der Projekt- und Einheitenverwaltung und Unterlagen im Dokumentenbereich zusammenführen. Ob das für Ihren Investorenprozess genügt, prüfen Sie an einem konkreten Fall: Legen Sie in der Demo einen Globalkäufer an, ordnen Sie ihm ein Einheitenpaket zu und testen Sie, ob Reservierung, Dokumentfreigabe und Statushistorie so abgebildet werden, wie Ihr Prozess es verlangt.
Praxis-Tipp
Statusstufen an Ereignisse binden
Legen Sie für jede Stufe fest, welches Ereignis sie auslöst, etwa die unterschriebene Vertraulichkeitsvereinbarung für den Datenraumzugang. Dann bedeutet derselbe Status für alle im Team dasselbe.
Experten-Tipp
Absagegründe strukturiert erfassen
Fragen Sie bei jeder Absage nach dem Grund und erfassen Sie ihn in einem festen Auswahlfeld. Nach einigen Projekten zeigt die Auswertung, ob Kalkulation, Standort oder Unterlagen wiederholt zur Hürde werden.
FAQ: Häufige Fragen
Wo finde ich Investoren für ein Immobilienprojekt?
Je nach Kapitalweg sind Bestandshalter wie Wohnungsunternehmen und Fonds, Mezzanine-Geber, Eigenkapitalpartner für Joint Ventures oder private Kapitalanleger über Vertriebspartner die Ansprechpartner. Wählen Sie die Zielgruppe nach Ticketgröße, Nutzungsart und Projektphase und sprechen Sie erst an, wenn Datenraum und Kalkulation vollständig sind.
Brauche ich als Bauträger eine Erlaubnis, um Investoren zu gewinnen?
Verwenden Sie Vermögenswerte von Erwerbern, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 GewO. Wer Wohnungen gewerbsmäßig vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, wer Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen vermittelt, eine nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO. Die Einordnung im Einzelfall gehört in die Rechtsberatung.
Was unterscheidet Forward Funding von Forward Purchase?
Beim Forward Funding zahlt der Erwerber den Kaufpreis nach Baufortschritt und übernimmt damit einen Teil der Bauzwischenfinanzierung. Beim Forward Purchase wird der Kaufpreis erst bei Fertigstellung fällig, die Bauphase finanziert der Entwickler selbst.
Wie hoch darf der Abschlag beim Globalverkauf sein?
Eine allgemeingültige Grenze gibt es nicht. Rechnen Sie aus, bei welchem Abschlag der Globalverkauf dasselbe Ergebnis bringt wie der Einzelvertrieb, einschließlich Mezzanine- und Vertriebskosten. Im Rechenbeispiel dieses Artikels liegt diese Schwelle unter den getroffenen Annahmen bei rund 8,2 Prozent.
Wann ist Mezzanine-Kapital sinnvoll?
Wenn Bankdarlehen und Eigenkapital zusammen die Gesamtinvestitionskosten nicht decken und Sie keine Gesellschaftsanteile abgeben wollen. Voraussetzung sind die Zustimmung der finanzierenden Bank und ein klar definiertes Rückzahlungsereignis aus den Verkaufserlösen.
Dürfen Investoren Einblick in Käuferdaten erhalten?
Geben Sie personenbezogene Käuferdaten nicht ohne vorherige datenschutzrechtliche Prüfung heraus. Für die Prüfung durch Kapitalgeber genügen in der Regel aggregierte Angaben wie Zahl der beurkundeten Einheiten und erzielte Preise je Quadratmeter.
Fazit
Wer Investoren für ein Projekt sucht, entscheidet zuerst über den Kapitalweg und erst danach über die Ansprache. Globalverkauf, Mezzanine, Joint Venture und Einzelvertrieb tauschen Marge gegen Planbarkeit in unterschiedlichem Verhältnis; welcher Tausch passt, zeigt nur eine eigene Rechnung mit offen ausgewiesenen Annahmen und einer Verhandlungsgrenze, die vor dem ersten Gespräch feststeht.
Ebenso wichtig sind die Grundlagen: ein modularer Datenraum, geprüfte Erlaubnisse nach § 34c GewO und § 34f GewO bei allen Beteiligten, eine dokumentierte GwG-Prüfung und eine Pipeline, in der Investorenkontakte genauso nachvollziehbar geführt werden wie Käuferkontakte. Diese Struktur verkürzt die Prüfung durch Kapitalgeber und macht Absagen auswertbar.
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- MyInvest Pro: Vertriebssoftware für Bauträger, Immobilienvertriebe und Vertriebspartner: CRM, Projekte, Reservierungen, Provisionen, Reporting.
- Finanzierungskoordination im Immobilienvertrieb: Dort erfahren Sie, wie Unterlagen, Datenraum und Bankübergabe für die Käuferfinanzierung im Einzelvertrieb organisiert werden.
- Vertriebspartner-Onboarding: Nachweise prüfen: Dort erfahren Sie, wie Sie Erlaubnisse und weitere Nachweise von Vertriebspartnern vor der ersten Freigabe prüfen und dokumentieren.
- Dokumente & E-Signatur: Projektunterlagen für Kapitalgeber und Käufer zentral ablegen und gezielt bereitstellen.
- Projekt- und Einheitenverwaltung: Einheiten, Reservierungen und Pakete für Globalkäufer projektbezogen steuern.
- Vertriebspartner-Verwaltung: Vertriebspartner mit Nachweisen und Freigaben im Einzelvertrieb führen.
- Lösung für Bauträger: Überblick, wie MyInvest Pro den Vertrieb von Bauträgerprojekten unterstützt.
Externe Quellen
- § 34c GewO — Erlaubnispflicht: Normtext zur Erlaubnispflicht für Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer.
- Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): Amtlicher Text mit den Vorgaben zu Sicherung und Ratenzahlung in § 3 MaBV und der Ausnahmevorschrift in § 7 MaBV.
- Geldwäschegesetz (GwG): Amtlicher Text zu Verpflichteten nach § 2 GwG und den Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG.

