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Grunderwerbsteuer 2026

Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 2026

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 6,0 % des Kaufpreises — gültig seit dem 1. Juli 2019. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 18.000 €.

Steuersatz
6,0 %
Gültig seit
1. Juli 2019
Steuer bei 300.000 €
18.000 €

Rechner

Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern berechnen

Kaufpreis eingeben — Mecklenburg-Vorpommern ist vorgewählt. Zum Vergleich lässt sich jedes andere Bundesland umstellen. Stand der Sätze: Juli 2026.

Kaufpreis und Bundesland wählen

Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Bundesland, in dem die Immobilie liegt — nicht nach deinem Wohnort. Zwischen 3,5 und 6,5 Prozent liegen schnell mehrere tausend Euro Unterschied.

50.000 €300.000 €2.000.000 €

Beispiele

So viel Grunderwerbsteuer fällt in Mecklenburg-Vorpommern an

Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern nach Kaufpreis
KaufpreisGrunderwerbsteuer (6,0 %)Mehr als in Bayern (3,5 %)
200.000 €12.000 €5.000 €
300.000 €18.000 €7.500 €
400.000 €24.000 €10.000 €
500.000 €30.000 €12.500 €
750.000 €45.000 €18.750 €
1.000.000 €60.000 €25.000 €

9 Länder erheben einen niedrigeren Satz, 4 einen höheren, 2 weitere Länder verlangen ebenfalls 6,0 %. Damit liegt Mecklenburg-Vorpommern über dem ungewichteten Durchschnitt aller 16 Länder von 5,56 %.

Nachbarländer

Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu den Nachbarländern

Für die Steuer zählt allein die Lage des Grundstücks. Wer in Grenznähe sucht, kann mit derselben Immobilie auf der anderen Seite der Landesgrenze mehr oder weniger zahlen — hier bei 300.000 € Kaufpreis:

LandSatzSteuerggü. Mecklenburg-Vorpommern
Schleswig-Holstein6,5 %19.500 €+1.500 €
Niedersachsen5,0 %15.000 €−3.000 €
Brandenburg6,5 %19.500 €+1.500 €

Satzverlauf

Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Bis zum 31. August 2006 galten bundesweit 3,5 Prozent. Seit dem 1. September 2006 legt jedes Land seinen Satz selbst fest.

  1. bis 30. Juni 20123,5 % (bundeseinheitlicher Satz)
  2. 1. Juli 2012 bis 30. Juni 20195,0 %
  3. seit 1. Juli 20196,0 %

Für Kapitalanleger

Steuerlich Teil der Anschaffungskosten

Bei einer vermieteten Immobilie gehört die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungskosten: Der auf das Gebäude entfallende Anteil wird über die Abschreibung (AfA) geltend gemacht, der Grundstücksanteil nicht. Wie sich das auf die Rendite auswirkt, rechnet der Immobilien-Rendite-Rechner.

Ablauf

Vom Bescheid zum Grundbuch

Der Notar meldet den Kauf dem Finanzamt, die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — ohne sie wird der Eigentumswechsel nicht eingetragen. Die Steuer gehört deshalb ins Eigenkapital-Budget, nicht in die Finanzierung. Mehr dazu im Ratgeber Grunderwerbsteuer optimieren.

FAQ

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern 2026?

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 2026 6,0 % des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 18.000 €.

Seit wann gilt der Steuersatz von 6,0 % in Mecklenburg-Vorpommern?

Seit dem 1. Juli 2019. Davor galten 5,0 %. Seit dem 1. September 2006 legen die Bundesländer den Satz selbst fest; bis dahin galten bundesweit 3,5 Prozent.

Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich in Mecklenburg-Vorpommern für eine Immobilie für 400.000 Euro?

24.000 €. Die Steuer berechnet sich aus dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis mal 6,0 %. Mitverkauftes bewegliches Inventar wie eine Einbauküche kann, realistisch bewertet, separat ausgewiesen werden und zählt dann nicht zur Bemessungsgrundlage.

Gilt der Satz von Mecklenburg-Vorpommern auch, wenn ich woanders wohne?

Ja. Maßgeblich ist allein die Lage des Grundstücks. Wer eine Immobilie in Mecklenburg-Vorpommern kauft, zahlt 6,0 % — egal, in welchem Bundesland er selbst wohnt.

Wann ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern fällig?

Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 15 GrEStG). Der Notar meldet den Kauf dem Finanzamt; erst nach der Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die der Eigentumswechsel nicht ins Grundbuch eingetragen wird.

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