Zum Hauptinhalt springen
MyInvest Pro

Grunderwerbsteuer 2026

Grunderwerbsteuer Sachsen 2026

In Sachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5,5 % des Kaufpreises — gültig seit dem 1. Januar 2023. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 16.500 €.

Steuersatz
5,5 %
Gültig seit
1. Januar 2023
Steuer bei 300.000 €
16.500 €

Rechner

Grunderwerbsteuer in Sachsen berechnen

Kaufpreis eingeben — Sachsen ist vorgewählt. Zum Vergleich lässt sich jedes andere Bundesland umstellen. Stand der Sätze: Juli 2026.

Kaufpreis und Bundesland wählen

Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Bundesland, in dem die Immobilie liegt — nicht nach deinem Wohnort. Zwischen 3,5 und 6,5 Prozent liegen schnell mehrere tausend Euro Unterschied.

50.000 €300.000 €2.000.000 €

Beispiele

So viel Grunderwerbsteuer fällt in Sachsen an

Grunderwerbsteuer in Sachsen nach Kaufpreis
KaufpreisGrunderwerbsteuer (5,5 %)Mehr als in Bayern (3,5 %)
200.000 €11.000 €4.000 €
300.000 €16.500 €6.000 €
400.000 €22.000 €8.000 €
500.000 €27.500 €10.000 €
750.000 €41.250 €15.000 €
1.000.000 €55.000 €20.000 €

6 Länder erheben einen niedrigeren Satz, 7 einen höheren, 2 weitere Länder verlangen ebenfalls 5,5 %. Damit liegt Sachsen unter dem ungewichteten Durchschnitt aller 16 Länder von 5,56 %.

Nachbarländer

Sachsen im Vergleich zu den Nachbarländern

Für die Steuer zählt allein die Lage des Grundstücks. Wer in Grenznähe sucht, kann mit derselben Immobilie auf der anderen Seite der Landesgrenze mehr oder weniger zahlen — hier bei 300.000 € Kaufpreis:

LandSatzSteuerggü. Sachsen
Bayern3,5 %10.500 €−6.000 €
Thüringen5,0 %15.000 €−1.500 €
Sachsen-Anhalt5,0 %15.000 €−1.500 €
Brandenburg6,5 %19.500 €+3.000 €

Satzverlauf

Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Sachsen

Bis zum 31. August 2006 galten bundesweit 3,5 Prozent. Seit dem 1. September 2006 legt jedes Land seinen Satz selbst fest.

  1. bis 31. Dezember 20223,5 % (bundeseinheitlicher Satz)
  2. seit 1. Januar 20235,5 %

Für Kapitalanleger

Steuerlich Teil der Anschaffungskosten

Bei einer vermieteten Immobilie gehört die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungskosten: Der auf das Gebäude entfallende Anteil wird über die Abschreibung (AfA) geltend gemacht, der Grundstücksanteil nicht. Wie sich das auf die Rendite auswirkt, rechnet der Immobilien-Rendite-Rechner.

Ablauf

Vom Bescheid zum Grundbuch

Der Notar meldet den Kauf dem Finanzamt, die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — ohne sie wird der Eigentumswechsel nicht eingetragen. Die Steuer gehört deshalb ins Eigenkapital-Budget, nicht in die Finanzierung. Mehr dazu im Ratgeber Grunderwerbsteuer optimieren.

FAQ

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Sachsen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen 2026?

In Sachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 2026 5,5 % des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 16.500 €.

Seit wann gilt der Steuersatz von 5,5 % in Sachsen?

Seit dem 1. Januar 2023. Davor galten 3,5 %. Seit dem 1. September 2006 legen die Bundesländer den Satz selbst fest; bis dahin galten bundesweit 3,5 Prozent.

Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich in Sachsen für eine Immobilie für 400.000 Euro?

22.000 €. Die Steuer berechnet sich aus dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis mal 5,5 %. Mitverkauftes bewegliches Inventar wie eine Einbauküche kann, realistisch bewertet, separat ausgewiesen werden und zählt dann nicht zur Bemessungsgrundlage.

Gilt der Satz von Sachsen auch, wenn ich woanders wohne?

Ja. Maßgeblich ist allein die Lage des Grundstücks. Wer eine Immobilie in Sachsen kauft, zahlt 5,5 % — egal, in welchem Bundesland er selbst wohnt.

Wann ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen fällig?

Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 15 GrEStG). Der Notar meldet den Kauf dem Finanzamt; erst nach der Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die der Eigentumswechsel nicht ins Grundbuch eingetragen wird.

Kennenlernen

Lass uns sprechen.

30 Minuten persönliche Demo – zugeschnitten auf dein Business.